Registrierung Tierhaltung

Warum müssen Tierhaltungen registriert werden?
Zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (z.B. im Tierseuchenfall) müssen alle registrierungspflichtigen Tierhaltungen beim Kanton registriert werden.

Welche Tierhaltungen müssen registriert werden?
Registrierungspflichtig sind folgende Tierarten:

  • Rinder
  • Schafe
  • Ziegen
  • Equiden (Pferdearten)
  • Schweine
  • Wild
  • Neuweltkameliden
  • Hausgeflügel
  • Bienen
  • Fische (ausser Zierfische)

Auch Kleinstierhaltungen (z.B. Privatpersion mit zwei Legehennen) müssen registriert werden. Jede Tierkategorie ist jeweils separat zu registrieren.

Wer ist für die Registrierung verantwortlich?
Für die Registrierung ist der Tierhalter verantwortlich.

Sind meine Tierarten schon registriert?
Tierarten welche bei der jährlichen Betriebsstrukturdatenerhebung deklariert wurden, sind für das laufende Jahr registriert.
Wie kann ich meine Tierarten registrieren?
Füllen Sie das Registrierungsformular aus und stellen Sie es dem Amt für Landwirtschaft zu. Anschliessend können wir Ihre Tierhaltung registrieren.

Haben Sie noch Fragen?
Bei Fragen zur Registrierung von Tierhaltungen wenden Sie sich ans Amt für Landwirtschaft Nidwalden.

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