Lockerungen in der Gastronomie sollen früher erfolgen

22. Februar 2021

Grundsätzlich begrüsst der Nidwaldner Regierungsrat das vorgeschlagene Vorgehen des Bundesrates mit der schrittweisen Öffnung. Aus seiner Sicht gehen aber vor allem die Lockerungen in der Gastronomie zu wenig weit.

Der Bundesrat beabsichtigt, ab 1. März 2021 in einem ersten und ab 1. April 2021 in einem zweiten Schritt verschiedene Covid-19-Massnahmen zu lockern. Dazu hat er bei den Kantonen eine Anhörung durchgeführt, bevor er am kommenden Mittwoch definitiv entscheiden wird. Der Nidwaldner Regierungsrat betont in seiner Stellungnahme an den Bund, dass die bewährten Schutzkonzepte und die epidemiologische Lage bereits ab 1. März 2021 in der Gastronomie eine Rückkehr zum Normalbetrieb zulassen. Sofern Restaurants nicht als Ganzes öffnen können, sollen sie zumindest ihre Aussenbereiche in Betrieb nehmen dürfen. Die bereits jetzt in einzelnen Skigebieten geöffneten Terrassen von Takeaway-Angeboten sollen aus Sicht des Regierungsrates weiterhin für eine geordnete Konsumation offenbleiben. Bei sportlichen Aktivitäten von volljährigen Personen in Gruppen sollen wie bei Menschansammlungen und privaten Veranstaltungen im Freien neu maximal 15 Personen zulässig sein. Aufgrund der unternommenen Schutzanstrengungen der Unternehmen erachtet es der Regierungsrat zudem als gerechtfertigt, die derzeitige Home-Office-Pflicht wieder in eine Empfehlung umzuwandeln.

Im zweiten Öffnungsschritt, der nicht erst nach vier Wochen erfolgen soll, weil die Indikatoren der epidemiologischen Lage laufend überwacht werden, sollen vor allem im Sportbereich weitere Erleichterungen möglich sein. So plädiert der Nidwaldner Regierungsrat dafür, dass zum Beispiel Fitnesscenter unter Einhaltung strenger Schutzkonzepte ihre Dienstleistungen wieder vollumfänglich anbieten können.

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