Covid-19: Nidwalden spricht sich für 2G-Regel aus

14. Dezember 2021

Aufgrund der ungünstigen Entwicklung der Corona-Pandemie sind weitergehende Massnahmen aus Sicht des Kantons Nidwalden unausweichlich. Im Rahmen der bundesrätlichen Anhörung hat er sich für die Einführung der 2G-Regel ausgesprochen. Allerdings soll es für Gastrobetriebe eine Ausnahme geben. Der Kanton Nidwalden unterstützt auch die Wiedereinführung von präventiven Gratis-Schnelltests.

Der Kanton Nidwalden unterstützt das Ansinnen des Bundesrates, angesichts der aktuellen Entwicklung der epidemiologischen Lage und der Situation in den Spitälern weitergehende Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu ergreifen. «Dies ist unumgänglich, um den aktuellen Trend zu brechen und die bereits eingetretene Überlastung der Spitalstrukturen zu entschärfen», hält Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger fest. Es soll ein rasch umsetzbares sowie gesellschafts- und wirtschaftsverträgliches Modell vorbereitet werden. Wichtig ist dem Kanton Nidwalden zudem, dass ein Kapazitätsausgleich zwischen den Intensivstationen aller öffentlichen und privaten Spitäler erfolgt und die Resilienz und Durchhaltefähigkeit des Spitalpersonals gestärkt werden.

Der Kanton Nidwalden spricht sich für die Einführung einer umfassenden 2G-Regel mit der Möglichkeit einer Masken- und Sitzplatzpflicht aus. Von dieser Verschärfung ausgenommen werden sollen Gastronomiebetriebe. Dort soll weiterhin die 3G-Regel plus Sitz- und Maskenpflicht – ausser am Tisch – gelten. Neben gesellschaftlichen Gründen erfüllen Restaurants gerade auch in der Weihnachtszeit eine wichtige soziale Funktion. Darüber hinaus wird auch auf die Abgrenzungsproblematik von Restaurants an Skipisten, sogenannte Arbeiterbeizen sowie Hotels mit Restaurantbereich aufmerksam gemacht, welche bei einer konsequenten 2G-Regel Fragen aufwirft.

Vom Kanton Nidwalden strikt abgelehnt werden Teilschliessungen oder eine 2G-plus-Regel, sprich, dass sich Geimpfte oder Genesene zusätzlich testen müssen in öffentlich zugänglichen Innenbereichen, damit von einer Masken- und Sitzplatzpflicht abgesehen werden kann. «Dies erachten wir als gesellschaftlich und politisch heikel. Auf diese Weise besteht die Gefahr, dass geimpfte Personen die Massnahmen nicht mehr mittragen», sagt Michèle Blöchliger. Im Weiteren wird die Einführung einer obligatorischen Maskenpflicht ab Sekundarstufe I befürwortet. Diese besteht im Kanton Nidwalden für Lernende und alle Lehrpersonen bereits heute. Hingegen soll von Einschränkungen für nicht immunisierte Personen bei privaten Treffen im Innenbereich abgesehen werden. Diese sind weder zielführend noch kontrollierbar. Vielmehr soll an die Eigenverantwortung appelliert werden und wiederholt ein dringender Aufruf für das regelmässige Testen erfolgen. Die Home-Office-Pflicht wird vom Kanton Nidwalden ebenfalls abgelehnt, die dringende Empfehlung soll aber aufrechterhalten werden. Zudem wird auch in diesem Bereich an die Eigenverantwortung der Arbeitgebenden appelliert.

Der Kanton Nidwalden spricht sich für die Abschaffung des zweiten Tests nach 4 bis 7 Tagen für geimpfte oder genesene Einreisende aus, sofern diese bei der Einreise einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter ist als 72 Stunden ist. Heute erweist sich die Kontrolle der zweiten Testung als schwierig, zudem wünscht sich der Kanton Nidwalden in diesem Bereich eine nationale, digitale Lösung analog der nationalen Antragsstelle zur Umwandlung ausländischer Impfnachweise in ein Schweizer Zertifikat.

Die Frage, ob die Testkosten für präventive Antigen-Schnelltests wieder vom Bund übernommen werden sollen, wird vom Kanton Nidwalden bejaht. Auch sollen die Testkosten für die Teilnahme an PCR-Pooltests weiter vom Bund getragen werden. Hingegen soll die Bevölkerung für Einzel-PCR-Tests für die Ausstellung von Zertifikaten, für Antikörpertests sowie für Selbsttests weiterhin selber aufkommen.

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