Anmeldung für Impfung von 5- bis 11-Jährigen ab sofort möglich

28. Dezember 2021

Die Covid-19-Impfung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren wird im Kanton Nidwalden voraussichtlich ab 12. Januar 2022 möglich sein. Es wird dabei ein eigens hergestellter Kinder-Impfstoff verwendet. Die Empfehlung für eine Impfung gilt insbesondere Kindern mit einer chronischen Krankheit. Ab sofort können über das Online-Anmeldesystem Termine gebucht werden.

Der Kanton Nidwalden wappnet sich für die seit kurzem zugelassene und von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) unterstützten Impfung von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren. Die Impfung mit dem Impfstoff von Pfizer/BioNTech wird insbesondere Kindern empfohlen, die unter einer chronischen Krankheit leiden oder die enge Kontakte von besonders gefährdeten Personen sind. Es handelt sich um einen eigens hergestellten Kinder-Impfstoff. Die Dosierung ist niedriger als beim Impfstoff für Personen ab 12 Jahren. Es wird den Erziehungsberechtigten geraten, eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung zu machen und im Bedarfsfall vorgängig die Meinung einer Fachperson einzuholen. Auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) werden die Informationen zur Impfung von Kindern in dieser Altersklasse laufend erweitert.

Kinder zwischen 5 und 11 Jahren erhalten den Kinder-Impfstoff gegen Covid-19 in Kinderarztpraxen oder in der Impfstelle im alten Zeughaus in Oberdorf. In allen Fällen werden sie durch Kinderärztinnen und -ärzte verabreicht. Gemäss aktueller Planung und den angekündigten Lieferterminen des Impfstoffes kann mit Impfungen in Nidwalden am 12. Januar 2022 begonnen werden. Eine vorgängige Anmeldung online unter nw.impfung-covid.ch ist zwingend und ab sofort möglich. In einer ersten Phase wird ausschliesslich am Mittwochnachmittag geimpft. Je nach Nachfrage würde ein Ausbau des Angebots geprüft. Die Kinder müssen beim Impftermin zwingend von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Mitgebracht werden müssen ein amtlicher Ausweis – sowohl vom Kind als auch von der Begleitperson – und die Krankenkassenkarte.

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