Das Impfangebot im alten Zeughaus wird merklich ausgebaut

6. Januar 2022

Ab Samstag, 8. Januar 2022, können die Impfkapazitäten im alten Zeughaus in Oberdorf deutlich ausgedehnt werden, dies vor allem, um die rege Nachfrage nach Boosterimpfungen besser abzudecken. Neu wird an sieben Tagen in der Woche geimpft. Zudem wird auch ein Walk-in-Angebot für Boosterimpfungen eingeführt.

In der Impfstelle im alten Zeughaus in Oberdorf stehen dank des Einsatzes von Armeeangehörigen des Spitalbataillons 66 ab 8. Januar 2022 deutlich mehr Impfkapazitäten zur Verfügung, insbesondere um das Bedürfnis nach Auffrischimpfungen gegen Covid-19 in der Nidwaldner Bevölkerung abzudecken. Neu wird an sieben Tagen in der Woche geimpft, es sind zu jeder Zeit beide Impfstoffe von Pfizer/BioNTech und Moderna verfügbar. Die Öffnungszeiten im alten Zeughaus lauten ab diesem Samstag wie folgt:

  • Donnerstag bis Montag: 7.15 bis 22.00 Uhr
    (ausgenommen Mittags- und Nachtessenspause)
  • Dienstag und Mittwoch: 13.30 bis 18.00 Uhr

Für die genannten Zeitfenster ist zumeist eine vorgängige Terminanmeldung unter nw.impfung-covid.ch erforderlich. Es gibt aber Ausnahmen, in denen ein Walk-in sowohl für Erstimpfungen von Personen ab 12 Jahren sowie für Boosterimpfungen von Personen ab 16 Jahren angeboten wird. Dies vor allem auch, um der berufstätigen Bevölkerung eine Möglichkeit zu bieten, sich abends spontan und ohne Anmeldung ausserhalb der gängigen Arbeitszeiten impfen zu lassen. Die Walk-in-Zeiten im alten Zeughaus lauten ab diesem Samstag wie folgt:

  • Walk-in: Donnerstag bis Montag von 19.00 bis 22.00 Uhr sowie Dienstag und Mittwoch von 13.30 bis 18.00 Uhr.

Erfahrungen in anderen Kantonen zeigen, dass es beim Walk-in je nach Andrang zu längeren Wartezeiten kommen kann, weshalb das Gesundheitsamt der Bevölkerung grundsätzlich den Weg über die vorgängige Terminvereinbarung empfiehlt.

Eine Boosterimpfung wird allen Personen ab 16 Jahren empfohlen, deren letzte Impfung mehr als vier Monate her ist, um den Schutz vor einer Infektion und schweren Krankheitsverläufen zu erneuern. Boosterimpfungen werden auch in Arztpraxen und Apotheken angeboten. Dabei ist das Anmeldeverfahren unterschiedlich, eine entsprechende Liste ist unter www.nw.ch/coronaimpfung ersichtlich. Erscheint eine Impfstelle bei der Online-Anmeldung nicht, obschon sie auf der Liste angegeben ist, heisst dies, dass im Moment alle Termine ausgebucht sind und durch die Impfstelle zuerst neue Termine freigeschaltet werden müssen. In allen Fällen sind zum Termin für die Auffrischimpfung die Krankenkassenkarte, ein amtlicher Ausweis sowie der Nachweis der vollständigen Impfung respektive das Covid-Zertifikat (digital oder in Papierform) mitzubringen.

Die Auffrischimpfung soll möglichst mit dem gleichen Impfstoff erfolgen, der bei den ersten beiden Impfungen verabreicht worden ist. Ausnahmen bilden Personen unter 30 Jahren, ihnen wird vorzugsweise die Auffrischimpfung mit dem Impfstoff von Pfizer/BioNTech empfohlen. Personen, die mit dem Vektorimpfstoff von Johnson&Johnson geimpft worden sind, wird eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (Pfizer/BioNTech oder Moderna) empfohlen – vorausgesetzt, dies ist aus medizinischen Gründen möglich. In Nidwalden wird der Impfstoff von Johnson&Johnson ausschliesslich in Arztpraxen verabreicht, weshalb sich betroffene Personen direkt mit der Praxis zwecks Terminvereinbarung für die Auffrischimpfung in Verbindung setzen sollen.

Mit Kinderimpfungen wird am 12. Januar 2022 gestartet
Erstimpfungen von Kindern im Alter zwischen 5 und 11 Jahren finden ab 12. Januar 2022 in Kinderarztpraxen oder in der Impfstelle im alten Zeughaus statt. In allen Fällen wird der eigens hergestellte Kinder-Impfstoff von Pfizer/BioNTech von Kinderärztinnen und -ärzten verabreicht. Eine vorgängige Anmeldung ist zwingend und ausschliesslich online unter nw.impfung-covid.ch vorzunehmen. Ein Walk-in für Kinderimpfungen wird nicht angeboten.

Die Impfung mit dem Impfstoff von Pfizer/BioNTech wird allen Kindern empfohlen, insbesondere jenen, die unter einer chronischen Krankheit leiden oder die enge Kontakte von besonders gefährdeten Personen sind. Die Kinder müssen beim Impftermin zwingend von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Mitgebracht werden müssen ein amtlicher Ausweis – sowohl vom Kind als auch von der Begleitperson – und die Krankenkassenkarte.

Übersichtstabelle zum Impfangebot im alten Zeughaus ab 8. Januar 2022:

Impfstelle im alten
Zeughaus in Oberdorf

5 bis 11 Jahre

12 bis 16 Jahre

Ab 16 Jahren

Boosterimpfung
mit Voranmeldung

 

 

DI-MI 13.30-18.00
DO-MO 7.15-17.30

Boosterimpfung
ohne Voranmeldung

 

 

DI-MI 13.30-18.00
DO-MO 19.00-22.00

Erstimpfung
mit Anmeldung

MI 13.30-18.00
(ab 12. Januar 2022)

DI-MI 13.30-18.00
DO-MO 7.15-17.30

DI-MI 13.30-18.00
DO-MO 7.15-17.30

Erstimpfung
ohne Anmeldung

 

DI-MI 13.30-18.00
DO-MO 19.00-22.00

DI-MI 13.30-18.00
DO-MO 19.00-22.00

Online-Anmeldeportal für Impfungen mit Voranmeldung: nw.impfung-covid.ch

Grundsätzlich sind zu jeder Zeit beide Impfstoffe verfügbar: Pfizer/BioNTech und Moderna. Bei Kindern zwischen 5 und 11 wird ein eigens hergestellter Kinderimpfstoff von Pfizer/BioNTech verwendet.

Kinder zwischen 5 und 11 müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Kinder zwischen 12 und 16 müssen mindestens eine unterzeichnete Einwilligungserklärung Ihrer Eltern vorweisen.

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