Die Maskenpflicht an den Schulen wird aufgehoben

8. Februar 2022

Die Maskentragpflicht für Lernende der Sekundarstufe I sowie für Lehrpersonen an den Schulen in Nidwalden wird per morgen Mittwoch aufgehoben. Dies hat der Regierungsrat beschlossen. Die Möglichkeit des repetitiven Testens wird vorerst aufrechterhalten.

Seit mehreren Monaten gilt für Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschule, der Berufsfachschule und des Kollegiums sowie für sämtliche Lehrpersonen und weiteres schulisches Personal auf dem Areal und in den Innenräumen von Bildungsstätten eine Maskentragpflicht. Im schulischen Sportunterricht sind zudem Kontaktsportarten nicht erlaubt. Angesichts der zunehmend endemischen Lage mit einem steigenden Anteil der immunisierten Bevölkerung und den insgesamt milderen Verläufen aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante hat der Nidwaldner Regierungsrat eine schrittweise Lockerung der Massnahmen beschlossen. Die Maskentragpflicht während des Unterrichts und das Verbot von Kontaktsportarten an den Schulen wird per Mittwoch, 9. Februar 2022, aufgehoben. Das Vorgehen ist mit dem Kantonsarzt und dem Amt für Volksschulen und Sport vorgängig abgesprochen worden. «Aufgrund der verbesserten epidemiologischen Situation, trotz hohen Fallzahlen, erachten wir diesen Schritt als vertretbar», erklärt Bildungsdirektor Res Schmid und fügt an: «Die Maskenpflicht schränkt den Unterricht, der vom Austausch lebt, stark ein.» Die kantonale Covid-19-Verordnung wird entsprechend geändert. Der Entscheid des Regierungsrates betrifft ausschliesslich die Sekundarstufe I. Die Sekundarstufe II (Berufsfachschule und Obergymnasium) fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundes.

Nach wie vor ist es wichtig, dass an den Schulen wenn immer möglich die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. «Sehr wichtig ist auch weiterhin, dass Eltern ihre Kinder testen lassen und nicht in die Schule schicken, sobald sie Symptome einer Infektion aufweisen. Mit der Omikron-Variante bricht die Krankheit in der Regel schneller aus als bei früheren Virusvarianten. So ist eine rechtzeitige Isolation von Betroffenen besser gewährleistet», hält Res Schmid fest. Natürlich steht es den Lernenden und den Lehrpersonen weiterhin offen, freiwillig eine Schutzmaske anzuziehen.

Angebot des repetitiven Testens bleibt bestehen
Die Möglichkeit von Speichel-PCR-Pooltests im schulischen Rahmen wird von den Lernenden und Eltern nach wie vor geschätzt. Deshalb wird bis auf Weiteres am repetitiven Testen als eines der «Warnsysteme» für grössere Ausbrüche festgehalten. Die Schulen bleiben verpflichtet, ein entsprechendes Angebot zu führen. Die Testungen finden wöchentlich statt und sind für die teilnehmenden Personen freiwillig und kostenlos.

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