Kanton Nidwalden fordert Rückkehr zur normalen Lage

8. Februar 2022

Der Kanton Nidwalden unterstützt die Aufhebung von praktisch allen Covid-19-Massnahmen in einem Schritt und fordert den Wechsel von der besonderen zur normalen Lage. In einer Übergangsphase sollen nebst der Isolation auch die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen weitergeführt werden.

Der Kanton Nidwalden hat sich bei der Konsultation zur Anpassung des Massnahmendispositivs dafür ausgesprochen, dass grundsätzlich alle Einschränkungen im Zusammenhang mit der abgeflachten Covid-19-Pandemie in einem Schritt aufgehoben werden. Nebst der Isolation von positiven Fällen soll in einer Übergangsphase aber auch die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen vorerst beibehalten werden. Dies aufgrund der nach wie vor hohen Viruszirkulation und zum Schutz von Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitenden. Hingegen kommen etwa in den Läden oder öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten von Verwaltungen in der Regel weniger Personen über längere Zeit in engen Kontakt. Hier erachtet es der Kanton Nidwalden als vertretbar, in Zukunft auf die Maskenpflicht zu verzichten. Ferner wird dem Bund vorgeschlagen, die Isolationspflicht künftig auf positiv getestete Personen mit Symptomen zu beschränken. Die Aufhebung der 3G-Regel und der Formularpflicht bei der Einreise in die Schweiz wird unterstützt.

Nicht einverstanden ist der Kanton Nidwalden mit dem Vorschlag des Bundesrates, die Finanzierung von repetitiven Testungen in Schulen und Betrieben per Ende März einzustellen. «In besonderen Situationen, etwa einer negativen Entwicklung der regionalen epidemiologischen Lage oder beim Verdacht auf eine neue Virusvariante, kann das repetitive Testen weiterhin Sinn machen», betont Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger. Es wäre aufwendig, die Finanzierung im Bedarfsfall rasch wiederherzustellen, weshalb für eine Verlängerung der bisherigen Kostenübernahme durch den Bund plädiert wird. Andernfalls müsste für die Kantone eine angemessene Vorlaufzeit eingeplant werden.

Weiter fordert der Kanton Nidwalden den Bundesrat auf, an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 einen Entscheid vorzubereiten, die besondere Lage gemäss dem Epidemiengesetz aufzuheben und in die normale Lage zu überführen, und diesen Beschluss bei den Kantonen in Konsultation zu geben. Das Coronavirus (SARS-CoV-2) soll im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes künftig als Krankheit anerkannt werden, damit Versicherungsnehmer Kosten für Impfungen oder Tests in Rechnung stellen können.

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