Angebotspflicht für repetitives Testen an Schulen wird aufgehoben

17. März 2022

Der Regierungsrat hat angesichts der verbesserten epidemiologischen Lage eine Standortbestimmung beim repetitiven Testen an den Schulen vorgenommen. Das Resultat: Die Angebotspflicht wird per 26. März 2022 eingestellt.

Seit Beginn des laufenden Schuljahres sind die Schulen im Kanton Nidwalden verpflichtet, repetitives Testen auf das Coronavirus anzubieten. Die PCR-Tests mittels Speichelprobe finden wöchentlich statt, die Teilnahme ist für Schulkinder freiwillig. «Die Reihentests haben sich in den stärksten Phasen der Pandemie als geeignetes Mittel bewährt, um Ausbrüche frühzeitig zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen», zieht Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger positive Bilanz.

Mittlerweile hat sich die epidemiologische Lage verbessert und der Bundesrat die meisten Covid-19-Massnahmen aufgehoben. Auch wenn die Fallzahlen weiterhin hoch sind, fallen die Krankheitsverläufe mit der vorherrschenden Omikron-Variante und dank der inzwischen erreichten Impfquote in der Bevölkerung milder aus. Der Nidwaldner Regierungsrat hat deshalb eine Standortbestimmung zum repetitiven Testen in Schulen vorgenommen und ist zum Schluss gekommen, dass die Angebotspflicht aktuell nicht mehr angezeigt ist. Sie wird per 26. März 2022 aufgehoben. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung der kantonalen Covid-19-Verordnung beschlossen.

Mit dem vom Bundesrat angekündigten Wechsel zur normalen Lage per 1. April 2022 wird auch der kantonale Koordinationsstab zur Bewältigung der Pandemie aufgelöst. «Ich danke allen Beteiligten ganz herzlich, die uns bei den zahlreichen, teils sehr kurzfristigen Aufgaben in den vergangenen beiden Jahren tatkräftig unterstützt haben», sagt Michèle Blöchliger.

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