- Amt für Justiz
- Mitarbeitende
- Dienstleistungen
- Online-Formulare
- Links
- Jagd und Fischerei / Hundekontrolle
- Migration / Grundstückerwerb durch ausländische Personen
- Opferberatung / Opferhilfe
- Passbüro
- Untersuchungs- und Strafgefängnis
- Vollzugs- und Bewährungsdienst
- Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst
- Zivilstandsamt
Inhalt
Namensführung der Eheleute
Namensführung bei der Eheschliessung
Sie haben anlässlich der Eheschliessung nach Schweizer Recht bezüglich der Namensführung folgende Möglichkeiten: Jeder Ehegatte behält seinen Namen Behalten die Brautleute ihren Namen, so bestimmen sie, welchen ihrer Ledignamen ihre Kinder tragen sollen. Gemeinsamer Ehename Die Brautleute können gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Ehenamen tragen wollen.
Ausländisches Recht
Sind die Brautleute nicht Schweizer Bürger, ist die Unterstellung des Familiennamens unter das Heimatrecht möglich. Das Zivilstandsamt Ihres Wohnortes informiert Sie diesbezüglich gerne persönlich (Tel. 041 / 618 72 60)
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Justiz- und Sicherheitsdirektion |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Amt für Justiz | 041 618 44 81 |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Zivilstandsamt | 041 618 72 60 | zivilstandsamt@nw.ch |
Name | |||
---|---|---|---|
Merkblatt_ueber_die_Namensfuehrung_bei_Eheschliessung.pdf | Download | 0 | Merkblatt_ueber_die_Namensfuehrung_bei_Eheschliessung.pdf |