Covid-Zertifikat

zuletzt aktualisiert: 31. März 2023

Das Covid-Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests oder Schnelltests. Es ist mit dem «EU Digital COVID Certificate» der EU kompatibel.

Das Zertifikat enthält neben Name, Vorname, Geburtsdatum auch eine Zertifikatsnummer und wird als PDF mit einem QR-Code erstellt. Der QR-Code kann nach Erhalt in die App «COVID Certificate» übertragen werden. Die App kann für iOS und Android kostenfrei heruntergeladen werden.
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Das Covid-Zertifikat kann bei Bedarf sowohl in Papierform als auch in der App vorgewiesen werden. Zur Überprüfung des Zertifikats muss sich die betreffende Person mit deinem Ausweisdokument mit Foto (Pass, Identitätskarte, Führerausweis, Aufenthaltsbewilligung, Studentenausweis oder SwissPass) ausweisen. Beachten Sie, dass der Name im Zertifikat vollständig und korrekt ist und demjenigen in Ihrem Ausweisdokument entspricht. Ist dies nicht der Fall, beachten Sie diese Anweisungen.

So erhalten Sie ein Zertifikat

  • Vollständig Geimpfte
    Wer vollständig geimpft ist, erhält direkt vor Ort das ausgedruckte Zertifikat mit dem QR-Code. Mit dem QR-Code kann das Zertifikat anschliessend in die «COVID Certificate»-App übertragen werden. Alternativ kann die Zustellung als PDF-Dokument ebenfalls unmittelbar nach der Zweitimpfung von der entsprechenden Impfstelle vor Ort ausgelöst werden. Beachten Sie, dass der Name im Zertifikat vollständig und korrekt ist und demjenigen in Ihrer ID/Ihrem Pass entspricht. Bei Verlust des Ausdrucks und/oder Löschung des PDF-Dokuments haben sich die Betroffenen im Bedarfsfall an ihre Impfstelle zu wenden.
    Gültigkeitsdauer des Zertifikats: 270 Tage ab Verabreichung der letzten Impfdosis (Ausnahme Impfstoff von Janssen: Gültigkeitsbeginn ab dem 22. Tag nach Verabreichung der Impfdosis)
     
  • Genesene
    Personen mit einem positiven PCR-Test oder Antigen Schnelltest, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, können über ein Webformular des Bundes das Covid-Zertifikat bestellen. Das Zertifikat mit dem QR-Code wird per A-Post zugestellt. 
    → Link zum Webformular: https://covidcertificate-form.admin.ch/immunityrequest 

    Covid-Zertifikate für Genesene werden auch aufgrund eines positiven Antigen-Schnelltests (RAT) ausgestellt. Diese sind 180 Tage gültig und EU-kompatibel und können rückwirkend angefordert werden, entweder bei der Teststelle oder über dieses Webformular. Das Zertifikat mit dem QR-Code wird per A-Post zugestellt.
     → Link zum Webformular: https://covidcertificate-form.admin.ch/immunityrequest 

    Personen mit einem positiven PCR-Test aus dem Ausland, die belegen können, dass Sie Schweizer/in sind und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben oder über einen Aufenthaltstitel verfügen, können einen Antrag mit den nötigen Unterlagen hier anfordern:
    → Link zum Webformular: Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat (admin.ch) 
     
  • Getestete
    PCR-Test: Bei einem PCR-Test wird das Covid-Zertifikat von den Teststellen digital ausgeliefert. Sie müssen  bei der Probeentnahme angeben, dass Sie ein Covid-Zertifikat erhalten wollen. Covid-19-Tests sind seit 01.01.23 kostenpflichtig.
    Gültigkeitsdauer des Zertifikats: 72 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme

    Antigen-Schnelltest: Covid-Zertifikate werden durch die Testinstitutionen ausgestellt. Dies kann direkt vor Ort erfolgen oder Sie erhalten das Zertifikat per E-Mail oder direkt in die «COVID Certificate»-App ausgeliefert. Die Covid-19-Tests sind seit 01.01.23 kostenpflichtig.
    Gültigkeitsdauer des Zertifikats: 24 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme.
    → WICHTIG: Beachten Sie jeweils, dass der Name im Zertifikat vollständig und korrekt ist und demjenigen in Ihrer ID/Ihrem Pass entspricht. Ist dies nicht der Fall, nehmen Sie mit der Teststelle Kontakt auf.
     
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen und testen lassen können
    Damit Sie ein Covid-Zertifikat (Ausnahmezertifikat) beantragen können, benötigen Sie ein Attest einer Ärztin/eines Arztes, welches bestätigt, dass die Durchführung sowohl einer Impfung als auch eines Tests (Nasen-Abstrich sowie Spucktests) medizinisch unmöglich ist. Sie können dann aufgrund des ausgestellten Attests ein Covid-Zertifikat beantragen. Melden Sie sich beim Gesundheitsamt Nidwalden Tel. +41 41 618 76 02 oder per E-Mail: gesundheitsamt@nw.ch

Weitere Informationen zum Erhalt eines Covid-Zertifikats in der Schweiz

So erhalten im Ausland geimpfte oder genesene Personen ein Schweizer Zertifikat

Wenn Sie Ihre letzte Impfdosis im Ausland erhalten haben oder mit einer positiven molekularbiologischen Analyse (z.B. PCR-Test) im Ausland eine Covid-19-Infektion nachgewiesen wurde und Sie über kein EU-kompatibles Covid-Zertifikat verfügen, können Sie online einen Antrag für ein in der Schweiz gültiges Covid-Zertifikat stellen. Dieses ist mit dem «EU Digital COVID Certificate» der EU kompatibel. Bitte beachten Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Ihnen innert nützlicher Frist das Covid-Zertifikat ausgestellt werden kann. Ab Ende November 2021 erhalten jene Touristinnen und Touristen Zugang zu einem Schweizer Zertifikat, die mit einem nur von der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft wurden. Aktuell betrifft dies die Impfstoffe Sinovac und Sinopharm. Die Gültigkeitsdauer ist auf 30 Tage beschränkt. Das Zertifikat ist nur in der Schweiz gültig. Touristinnen und Touristen sollten sich vorgängig über die derzeit geltenden Einreiseregeln in der Schweiz informieren.
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Zu weiteren Informationen 

Ihr Zertifikat ist abgelaufen

Wichtig: Der QR-Code jedes Covid-Zertifikats ist technisch nur begrenzt gültig. Für die ersten Covid-Zertifikate, die bis zum 12. Juli 2021 in der Schweiz ausgestellt wurden, wurde der QR-Code auf 365 Tage befristet. Der QR-Code muss also nach einer bestimmten Zeit erneuert werden, damit das Zertifikat (z. B. im Ausland) weiterhin geprüft werden kann.

Warum und wie Sie den QR-Code erneuern sollten, erfahren Sie in den FAQ

Zertifikat korrigieren lassen oder nachbestellen

Damit das Covid-Zertifikat in allen Fällen gültig ist, muss der Name korrekt und vollständig sein. Ist Ihr Covid-Zertifikat fehlerhaft (zum Beispiel zweiter Vorname nicht enthalten) oder haben Sie Ihr Zertifikat nicht erhalten? Dann können Sie das Zertifikat nachbestellen. Schreiben Sie ein E-Mail an gesundheitsamt@nw.ch, legen Sie gut leserliche Kopien der erforderlichen Dokumente bei und hinterlassen Sie Ihre Postadresse. 

Fehlerhaftes Zertifikat

  • Kopie fehlerhaftes Zertifikat
  • Kopie amtlicher Ausweis (Pass, ID oder Führerausweis)

Nachträgliche Ausstellung des Zertifikats

  • Beleg Ihrer Genesung und/oder Ihrer Impfung (z.B. Nachweis eines positiven PCR-Tests oder Impfnachweis).
  • Kopie amtlicher Ausweis (Pass, ID oder Führerausweis)

Die korrigierten oder nachbestellten Zertifikate werden per Post verschickt. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Tage in Anspruch nehmen. 

Anwendungsbereiche des Zertifikats

Es gelten aktuell keine behördlich angeordneten Massnahmen, bei denen ein Covid-Zertifikat vorzuweisen ist.

- Reisen ins Ausland: Es gelten jeweils die Gültigkeitsregeln des Ziellandes. Diese können von der in der Schweiz definierten Gültigkeitsregel für Covid-Zertifikate nach einer Auffrischimpfung (270 Tage) abweichen. So wurde beispielsweise von mehreren Staaten, die dem «EU Digital COVID Certificate» angeschlossen sind, keine Limitierung der Gültigkeitsdauer für Zertifikate nach einer Auffrischimpfung festgelegt. Je nach Bestimmungen des Ziellandes könnten Sie Ihr Covid-Zertifikat also auch dann für Auslandsreisen benutzen, wenn Ihre Auffrischimpfung länger als 270 Tage her ist – vorausgesetzt, das Schweizer Covid-Zertifikat und der zuletzt verabreichte Impfstoff ist im besagten Land anerkannt. Welche Länder das Schweizer Covid-Zertifikat anerkennen, lesen Sie hier.

Klären Sie vor Ihrer Reise direkt bei den Behörden Ihrer Zieldestination (Botschaft oder Konsulat) ab, ob Ihr Zertifikat zum Reisezeitpunkt im Zielland gültig ist und welche anderen Einschränkungen aufgrund des Coronavirus gelten. Für Reisen in EU-/EFTA-Länder kann die Webseite Re-Open EU einen Überblick über die Bestimmungen der einzelnen EU-Länder bieten.

Häufig gestellte Fragen/Antworten zum Thema «Reisen mit dem Covid-Zertifikat»

Auffrischimpfung für Reisezwecke

Jedes Land legt die Bestimmungen zur Einreise, wie etwa eine Covid-19-Impfung innerhalb eines bestimmten Zeitraums, selbst fest. Es ist Aufgabe der Reisenden, sich über die Bestimmungen zu informieren und sich – falls notwendig – impfen zu lassen. Die Kosten für Reiseimpfungen gehen zu Lasten der geimpften Person.

Mehr Infos zur Auffrischimpfung im Kanton Nidwalden
Mehr zum Thema «Reisen mit dem Covid-Zertifikat»

Zertifikat Light

Inhaberinnen und Inhaber von Covid-Zertifikaten können innerhalb der «COVID Certificate»-App eigenständig ein Zertifikat Light aktivieren. Mit diesem wird verhindert, dass Dritte bei der Prüfung von Covid-Zertifikaten Gesundheitsdaten wie Impfstoff oder Impfdatum einsehen könnten. Das Zertifikat ist lediglich elektronisch verfügbar und nur in der Schweiz anerkannt.

Weitere Informationen zum Covid-Zertifikat auf der Webseite des BAG
Häufig gestellte Fragen zum Covid-Zertifikat (FAQ)

Bei allgemeinen Fragen zum Covid-Zertifikat können Sie sich an die Infoline Coronavirus des BAG wenden: +41 58 463 00 00 (Montag bis Freitag 8.00-18.00 Uhr)

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