Grundbuchamt und Notariat
Hinterlegung Verfügungen von Todes wegen / Vorsorgeaufträge
Seit dem 01.01.2019 sind im Kanton Nidwalden die jeweiligen Wohnsitzgemeinden für die Entgegennahme, Aufbewahrung und Herausgabe von Verfügungen von Todes wegen wie auch von Vorsorgeaufträgen zuständig. Die Hinterlegung erfolgt daher neu bei allen Gemeinden bei der Einwohnerkontrolle und nicht mehr beim kantonalen Amtsnotariat.
Grundbuchamt
Das Grundbuchamt führt das Grundbuch des Kantons Nidwalden im Sinne des Zivilgesetzbuches. Es nimmt Grundbuchanmeldungen entgegen, führt die Grundbuchdaten nach und erteilt Auskünfte über die bestehenden Eintragungen.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register und bildet die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken. Ohne Grundbucheintrag kann grundsätzlich kein dingliches Recht (Eigentum, Pfandrechte, Dienstbarkeiten) an einem Grundstück entstehen, übertragen, geändert oder gelöscht werden.
Amtsnotariat
Das Amtsnotariat errichtet öffentliche Urkunden über Willenserklärungen, über Tatbestände und Vorgänge sowie über rechtliche Verhältnisse.
Neben den Grundstückgeschäften werden auch Beurkundungen im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsrecht, Ehe- und Erbverträge, letztwillige Verfügungen, Bürgschaften und Eidesstattliche Erklärungen vorgenommen.
Die Urkundsperson nimmt zudem nach vorgängiger Terminvereinbarung die Beglaubigung von Unterschriften, Fotokopien und Abschriften vor.
Schiffsregister
Das Grundbuchamt führt zudem ein Schiffsregister. Die Schiffe im Kanton Nidwalden sind entsprechend den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Schiffsregister sinngemäss wie Grundstücke im Schiffsregister eintragen zu lassen.
Vielen Dank für Ihr Interesse und den Besuch auf unserer Webseite. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gebühren Kaufvertrag
Bei einem Kaufvertrag können Sie mit Gebühren von ca. 1.4 % des Kaufpreises rechnen (inkl. Handänderungssteuer), welche sich wie folgt zusammensetzen:
- 1 % des Kaufpreises Handänderungssteuer (vgl. Art. 136 ff. StG)
- ca. 0.1 % Grundbuchgebühren (Gebührentarif GebV)
Als weitere Gebühren sind die Beurkundungsgebühren (§ 20 BeurkGebV) zu berücksichtigen.
Kontakt
Grundbuchamt und NotariatBahnhofplatz 3
Postfach 1241
6371 Stans
Tel. 041 618 72 74
Fax 041 618 72 89
grundbuchamt@nw.ch
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr (vor Feiertagen bis 16.30 Uhr)