Grundbuchauszüge
Dabei wird zwischen einem vollständigen Auszug und einem Teil-Auszug (ohne Vormerkungen und Grundpfandrechte) unterschieden. Teil-Auszüge werden vor allem für Baueingaben erstellt.
Für Auszüge aus den Grundbuchplänen (Katasterplänen) ist nicht das Grundbuchamt zuständig, sondern die mit der Grundbuchvermessung beauftragte Trigonet AG in Stans (www.trigonet.ch).
Die Pläne können auch direkt selber heruntergeladen werden (unter www.gis-daten.ch / KARTEN / Plan für das Grundbuch).
Preis
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Grundbuchamt und Notariat | 041 618 72 74 | grundbuchamt@nw.ch |