Einreise aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten

Covid-19: Quarantänepflicht für Reisende aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten

Bei der Einreise aus diesen Ländern oder Gebieten mit besorgniserregenden Virusvarianten müssen alle Personen über 16 Jahren einen negativen Covid-19-Test vorlegen und sich für 10 Tage in Quarantäne begeben – dies gilt auch für geimpfte und genesene Personen. Alle Personen (auch Kinder) müssen unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus das Einreiseformular des Bundes ausfüllen. Reisende, deren Domizil Nidwalden ist, müssen sich umgehend beim kantonalen Gesundheitsamt melden, indem Sie das Formular ↓ ausfüllen. Es muss zudem ein zweiter PCR-Test oder Antigen-Schnelltest zwischen dem 4. und 7. Tag nach der Einreise durchgeführt werden. Es ist erforderlich, das Gesundheitsamt per E-Mail auf helpline@nw.ch über das Ergebnis des zweiten Tests zu informieren und die Nummer des Einreiseformulars zu übermitteln.

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