Fischereipatent
Die Patente sind jeweils vom 1. Januar - 31. Dezember gültig
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Jagd und Fischerei / Hundekontrolle | 041 618 44 81 | justizamt@nw.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Fischereipatente, welche per Online-Formular bestellt werden, werden in der Regel spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ausgestellt und Ihnen per Post zusammen mit einer Rechnung zugesandt.
Gewünschtes Patent
Bei Tages-, Halbmonats- und Monatspatenten bitten wir Sie, das gewünschte Anfangsdatum unter 'Kommentar' einzufügen.
Unterlagen
Beim erstmaligen Erwerb eines Patentes mit einer Gültigkeit von über einem Monat ist eine Kopie des ordentlichen Sachkundenachweises beim Amt für Justiz einzureichen. Dieser Nachweis kann per Email an justizamt@nw.ch oder per Post ans Amt für Justiz, Jagd und Fischerei, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans zugestellt werden.
Das Patent wird erst ausgestellt, wenn der Sachkundenachweis eingereicht wurde.
Personen, welche bis anhin lediglich im Besitze der Übergangslösung waren und ein Fischerpatent erwerben möchten, müssen dafür zwingend den Sachkundenachweis erbringen.
Weitere Informationen betreffend Erwerb des Sachkundenachweises erhalten Sie unter www.anglerausbildung.ch oder www.flyfishing-glanzmann.ch.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.