Neues Korporationsaufsichtsgesetz geht in die Vernehmlassung

7. September 2023

In Zusammenarbeit mit den Nidwaldner Korporationen hat der Kanton ein neues Korporationsaufsichtsgesetz erarbeitet. Der Regierungsrat hat die Vorlage nun in die externe Vernehmlassung geschickt. 

Nach der 2013 in Kraft getretenen Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) erkannten sowohl die Nidwaldner Korporation als auch der Kanton Anpassungsbedarf beim Korporationsgesetz, nicht zuletzt hinsichtlich der Frage, wer zum Erwerb des Korporationsbürgerrechts berechtigt ist. Das Korporationsgesetz stammt von 1992 und regelt auch die Organisation und Verwaltung der Korporationen sowie die Nutzung des Korporationsvermögens. Uneinigkeit herrschte jedoch, wer welche verfassungsmässigen Kompetenzen bei der Gesetzgebung aufweist. «Die Korporationen und der Kanton sind schliesslich übereingekommen, einen Kompromissvorschlag als Lösung zu wählen», erklärt Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen. So ist vorgesehen, dass in einem kantonalen Aufsichtsgesetz lediglich die Grundzüge des Korporationswesens und die Aufsichtspflichten des Kantons geregelt werden. Letztere beschränken sich auf die Prüfung der Rechtmässigkeit und Einhaltung der rechtsstaatlichen Prinzipien. Zu diesen gehören insbesondere die Rechtsgleichheit, die Gewaltentrennung und die Gewährleistung der politischen Rechte der Korporationsbürgerinnen und -bürgern.

Die Gesetzgebungskompetenzen selbst werden den Korporationen übertragen, soweit diese nicht bereits in der Kantonsverfassung abgebildet sind. Mit dem Korporationsaufsichtsgesetz wird demzufolge für die Korporationen die Basis gelegt für ein neues Korporationsgesetz.

Korporationsaufsichtsgesetz (KAG) und Korporationsgesetz (KorpG)
Während das Korporationsaufsichtsgesetz durch den Landrat zu beschliessen ist, wird das neue Korporationsgesetz durch die Korporationen selbst erlassen. Dazu ist eine Urnenabstimmung vorgesehen, an der alle im Kanton Nidwalden wohnhaften Korporationsbürgerinnen und -bürger teilnehmen können.

Zunächst ist aber das Korporationsaufsichtsgesetz zu verabschieden. Der Regierungsrat hat den Gesetzesentwurf nun in die externe Vernehmlassung gegeben. Diese dauert bis zum 29. Dezember 2023. Anschliessend wird die Vorlage bereinigt. Die Beratung im Landrat ist für das 2. Quartal 2024 vorgesehen.

«Da die beiden Gesetze eng miteinander zusammenhängen, erfolgte die Erarbeitung in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Korporationen», erklärt Regierungsrat Joe Christen. «Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt und wird massgeblich dazu beitragen, das Projekt erfolgreich abzuschliessen», zeigt sich Joe Christen zuversichtlich.

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