Nidwalden schärft sein Gesetz für Fälle von Versorgungsengpässen

20. November 2023

Der Kanton Nidwalden plant eine umfassende Revision der Bestimmungen zur wirtschaftlichen Landesversorgung. Für die Koordination der Aufgaben und Verbreitung von Informationen soll in Zukunft die kantonale Notorganisation zuständig sein, während die Abläufe in den Gemeinden vereinheitlicht werden. Die Vorlage geht nun in die externe Vernehmlassung.

Das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung bezweckt, dass in schweren Mangellagen, welche die Wirtschaft allein nicht zu bewältigen vermag, die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sichergestellt wird. Gestützt auf die Totalrevision der eidgenössischen Gesetzgebung vor rund sechs Jahren passt der Kanton Nidwalden nun seine Rechtsgrundlagen an. Der Fokus liegt darauf, die Prozesse auf kantonaler und kommunaler Ebene zu vereinheitlichen.

Die Koordinationsstelle der kantonalen Notorganisation wird künftig als Dreh- und Angelpunkt agieren und dafür sorgen, dass sämtliche Informationen zentral verarbeitet und Massnahmen effizient koordiniert werden. Auf kommunaler Ebene tragen bei Aufgaben rund um die Landesversorgung neu die Chefinnen und Chefs der Gemeindeführungsstäbe die Hauptverantwortung. Dies gewährleistet kantonsweit eine einheitliche Organisation und schafft Synergien, wenn es darum geht, Massnahmen in Gemeinden schnell und effizient umzusetzen. Bisher sind die Gemeinden in dieser Angelegenheit mit unterschiedlichen Regelungen unterwegs. Zudem wird auf diese Weise eine durchlässige Ausbildung der kommunalen Kontaktpersonen sichergestellt. «Mit der Teilrevision können wir die Abläufe optimieren und so die wirtschaftliche Landesversorgung stärken. Dadurch ist es uns möglich, auch in Zukunft den Herausforderungen von Versorgungsengpässen effektiv zu begegnen», sagt Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi.

Ferner sollen die Rechtsmittelverfahren bei schweren Mangellagen beschleunigt werden, weshalb die Fristen verkürzt werden und Einsprachen und Beschwerden keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

Der Nidwaldner Regierungsrat hat den Gesetzesentwurf in die externe Vernehmlassung geschickt. Im Anschluss daran wird er die Vorlage bereinigen und zuhanden des Landrates verabschieden. Die Beratung im Kantonsparlament ist im Sommer 2024 vorgesehen. Die neue Gesetzgebung wird voraussichtlich auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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