Pilze
Im Natur- und Landschaftsschutzgesetz steht, dass nebst den Tieren und Pflanzen auch die Pilze und deren Lebensräume zu schützen sind. In den Pflanzenschutzgebieten und in Naturschutzgebieten ist jedes Pflücken, Ausgraben, Ausreissen, Beschädigen und Überdecken von wildwachsenden Pflanzen und Pilzen verboten. In Nidwalden gibt es keine Schontage. Das Sammeln wildwachsenden Pilze zu Erwerbszwecken bedarf einer Bewilligung der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz.
Ausserhalb der Schutzgebiete ist das Sammeln von Pilzen für den Eigengebrauch gestattet. Die erlaubte Menge beträgt 1 kg je Person und Tag. Organisierte Veranstaltungen zum Sammeln von Pilzen sind verboten.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Baudirektion |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Amt für Raumentwicklung | 041 618 72 02 | raumentwicklung@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz | 041 618 72 14 | felix.omlin@nw.ch |