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Verlängerung der Umsetzungsfrist für das Baugesetz wird begrüsst

2. September 2026
Der Regierungsrat schlägt vor, den Gemeinden Beckenried, Dallenwil und Emmetten bis Ende 2029 Zeit zu gewähren, um ihre Nutzungsplanungen ans neue kantonale Planungs- und Baugesetz anzupassen. Die Verlängerung der Umsetzungsfrist hat in der Vernehmlassung Zustimmung gefunden. Mit der Massnahme kann ein Baumoratorium abgewendet werden.

Die Gemeinden haben bis Anfang 2027 Zeit, ihre Bau- und Zonenreglemente sowie Zonenpläne mit dem neuen kantonalen Planungs- und Baugesetz in Einklang zu bringen. In Emmetten und Dallenwil kann diese Frist aufgrund von Gerichtsverfahren respektive der Nichtgenehmigung der Gesamtrevision nicht eingehalten werden. Auch in Beckenried könnte sich die Inkraftsetzung wegen hängiger Beschwerden verzögern.

Um in den betroffenen Gemeinden ein Baumoratorium zu verhindern, schlägt der Regierungsrat vor, das bisherige Baugesetz maximal bis 1. Januar 2030 weitergelten zu lassen. Die dafür notwendige Gesetzesrevision hat er im Juni in die Vernehmlassung gegeben.

Frist kann im Bedarfsfall nochmals verlängert werden
Die Auswertung der 16 eingegangenen Stellungnahmen zeigt, dass die Vorlage positiv beurteilt wird. Zur Verlängerung der Umsetzungsfrist gingen fast ausschliesslich befürwortende Äusserungen ein. Der Entwurf sieht zudem vor, dass der Regierungsrat die Frist im Einzelfall um maximal zwei Jahre verlängern kann, wenn hängige Beschwerdeverfahren eine Inkraftsetzung verhindern. Auch dieser Vorschlag stiess in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Zustimmung. «Die Teilrevision verhindert einen generellen Baustopp in den betroffenen Gemeinden», betont Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer. Gleichzeitig bleibt insbesondere Dallenwil gefordert, die Gesamtrevision erneut der Gemeindeversammlung vorzulegen. Ziel bleibt, möglichst bald im ganzen Kanton einheitliche Rechtsgrundlagen für Planungs- und Bautätigkeiten zu schaffen.

Der Regierungsrat hat die Teilrevision nun unverändert zur Beratung im Landrat verabschiedet. Diese soll im Herbst 2026 stattfinden. Das Inkrafttreten der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes ist nach Ablauf der Referendumsfrist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.

Zu weiteren Unterlagen zum Geschäft (Auswertung Vernehmlassung, Bericht an Landrat)

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Medienmitteilung Antrag Fristverlängerung PBG (PDF, 130 kB) Download 0 Medienmitteilung Antrag Fristverlängerung PBG