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Lärm - Veranstaltungen / Schall und Laser
Welche Veranstaltungen müssen gemeldet werden?
Kritisch bezüglich gesundheitsschädigender Auswirkungen sind gemittelte Stunden-Pegelwerte über 93 dB(A). Die Schallimmissionen werden im Regelfall an dem Ort ermittelt, an dem das Publikum dem Schall am stärksten ausgesetzt ist.
Veranstaltungen mit einem höheren Schallpegel als 93 dB (A) müssen bei der Kantonspolizei mit dem entsprechenden Meldeformular 14 Tage im Voraus gemeldet werden. In keinem Fall dürfen die Immissionen den Mittelungspegel von 100 dB(A) für die gesamte Dauer der Veranstaltung übersteigen.
Unverstärkte Veranstaltungen wie Orchester-, Blasmusik- oder Guggenmusik-Konzerte sind nicht meldepflichtig. Konzerte für Kinder dürfen einen Schallpegel von 93 dB(A) nicht überschreiten.
Anforderungen an Veranstaltungen über 93 dB(A)
Lasershows
LASER ist die Abkürzung von Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation. Dies bedeutet "Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von (optischer) Strahlung". Der Einsatz von Lasereinrichtungen an Veranstaltungen sind 14 Tage im Voraus dem Bundesamt für Gesundheit (BAG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu melden.
Zuständigkeiten
| Amt für Umwelt | Fachstelle, Auskünfte |
| Veranstalter | Verantwortlich für Einhaltung der zulässigen Pegel, Meldepflicht von Veranstaltungen > 93 dB(A) und Lasershows |
| Gemeinden | Behandlung von Klagen |
|
Kantonspolizei Gesundheitsamt |
Überwachung, Eingang des Meldeformulars, Auskünfte Vollzug NISSGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
| Bund | Bundesamt für Gesundheit (BAG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.: Auskünfte, Eingang der Meldung Laser Bundesamt für Umwelt (BAFU) - LärmExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.: Auskünfte |
Themenbezogene Links
| • | Bundesamt für Gesundheit (BAG) - Einführung SchallExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
| • | Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Veranstaltungen mit LaserstrahlungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
| • | SUVA – Lärm in der FreizeitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
| • | Cercle Bruit - Schall und LaserExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
Gesetzliche Grundlagen
| • | Verordnung zum NISSG (V-NISSG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
| Name | Online | Download |
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| Name Vorname | Funktion | Mitglied seit | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Amt für Umwelt und Energie | +41 41 618 40 60 | Kontaktformular |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Landwirtschafts- und Umweltdirektion |
| Name |
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| Lärm / Schall |