Hauptinhalt
Quellen
Projekt Quellenkataster Nidwalden
Der Kanton Nidwalden erstellt ein kantonales Quellenkataster, in dem sämtliche natürlichen Quellen systematisch erfasst und beschrieben werden. Der Kataster wird eine wichtige Grundlage für den Natur- und Gewässerschutz sowie für Planungs- und Entscheidungsprozesse in Verwaltung, Gemeinden und privaten Planungsbüros werden.
Quellen sind ökologisch sehr wertvolle Standorte. Viele seltene und spezialisierte Arten sind auf diese Lebensräume angewiesen.
Grundlage für eine sorgfältige Planung
Die Erfassung der Quellen erleichtert die Abstimmung zwischen Bauvorhaben, Infrastrukturprojekten und dem Schutz natürlicher Ressourcen. Konflikte können frühzeitig erkannt und vermieden werden.
Folgen des Klimawandels besser beurteilen
Durch wiederkehrende Trockenperioden oder Veränderungen im Abflussverhalten können Quellen an Bedeutung gewinnen oder verlieren. Mit dem Kataster lassen sich solche Entwicklungen zukünftig besser beobachten.
Was wird erfasst?
Gut geschulte Praktikantinnen und Praktikanten sowie Freiwillige dokumentieren unter anderem:
- Lage der Quelle (Koordinaten)
- Zustand des Lebensraums
- Quellentyp und Schüttung
- Beeinträchtigungen (z. B. Rohre, Abfall, Trittschäden)
Information für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
- Die Felderhebungen verursachen keine Einschränkung der Eigentumsrechte.
- Das Betreten von Grundstücken erfolgt im Rahmen des gesetzlichen Betretungsrechts; die Kartierenden halten sich an die geltenden Datenschutzbestimmungen. Es werden keine sensiblen Kulturen betreten.
Ziele des Quellenkatasters
Nach der Erstellung des Katasters hat der Kanton die Übersicht, wo ungefasste sowie gefasste, aber nicht genutzte Quellen liegen und es gibt eine erste Einschätzung über deren Zustand. Die wertvollsten Quellen werden in einem zweiten Schritt genauer beurteilt. Sollte eine Quelle als besonders schutzwürdig eingestuft werden, informiert der Kanton die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer frühzeitig über das weitere Vorgehen.
Rechtliche Grundlagen
Das Projekt stützt sich auf folgende gesetzliche Grundlagen:
Bundesrecht
- Gewässerschutzgesetz (GSchG)
- Raumplanungsgesetz (RPG)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG)
Kantonales Recht
- Wasserbau- und Gewässerschutzgesetz des Kantons Nidwalden
- Natur- und Landschaftsschutzgesetz des Kantons Nidwalden
Ablauf und Zeitplan
Die Felderhebungen beginnen – abhängig von der Witterung – im Frühsommer 2026 und werden schrittweise durchgeführt. Die erhobenen Daten werden anschliessend ausgewertet und in einem digitalen Quellenkataster gebündelt. Dieses wird später für Gemeinden, Fachstellen und interessierte Personen zugänglich gemacht. Die Erhebungen werden im Jahr 2027 fortgesetzt.
Kontakt
Kanton Nidwalden
Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz
E-Mail: natur.landschaft@nw.ch
Telefon: 041 618 72 21
| Name Vorname | Funktion | Mitglied seit | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz | +41 41 618 72 21 | Kontaktformular |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Amt für Raumentwicklung | +41 41 618 72 02 | Kontaktformular |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Baudirektion |