Hauptinhalt
Anwendung kantonales Planungs- und Baurecht
Die Zuständigkeit bei Baubewilligungsverfahren liegt bei den Gemeinden. Um eine einheitliche Anwendung zu fördern, hat der Kanton eine Praxishilfe-PBG erstellt und stellt sie online zur Verfügung. Bei der Praxishilfe-PBG handelt es sich um eine Hilfestellung zu Auslegungsfragen zum kantonalen Planungs- und Baurecht. Sie erfüllt weder den Anspruch auf Vollständigkeit, noch ist sie rechtsverbindlich. Es ist geplant, dass die Praxishilfe jeweils halbjährlich geprüft und aktualisiert wird.
Die in der Praxishilfe-PBG rot bzw. im Gesetzestext mit ►◄ gekennzeichneten Bestimmungen des neuen Planungs- und BaugesetzesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (PBG), der Vollzugsverordnung zum Planungs- und BaugesetzesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (PBV) sowie die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der BaubegriffeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (IVHB) treten gemeindeweise in Kraft, sobald die kommunalen Bau- und Zonenreglemente sowie Nutzungspläne rechtsverbindlich angepasst worden sind. Dies ist in folgenden GemeindenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bereits der Fall.
Dokumente
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Praxishilfe PBG Version 4 (PDF, 2.25 MB) | Download | 0 | Praxishilfe PBG Version 4 |