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Obligatorische Schulsportprüfung
Alle Nidwaldner Schülerinnen und Schüler absolvieren bis zum Ende des 8. Schuljahres die obligatorische Sportprüfung. Die Prüfung soll den Lehrpersonen, Eltern und Behörden, vor allem aber auch den Schülern selbst Auskunft über den Stand ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit geben.
Die Schulsportprüfung basiert auf dem Lehrplan 21 und ist öffentlich zugänglich:
www.schulsportpruefung.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Das Gerüst der Webseite bilden die Kompetenzbereiche von Bewegung und Sport (BS):
- BS.1: Laufen, Springen, Werfen (4 Prüfungen)
- BS.2: Bewegen an Geräten (2 Prüfungen)
- BS.3: Darstellen und Tanzen (1 Prüfung)
- BS.4: Spielen (3 Prüfungen)
- BS.5: Gleiten, Rollen, Fahren (fakultativ)
- BS.6: Bewegen im Wasser (fakultativ)
- FIT: Allgemeine Fitness (fakultativ)
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