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Bewertungsentscheide zur Kantonsverwaltung

 

Staatsarchiv > 3. Records Management, Archivierung > 3.4 Bewertungsentscheide

Eine grundlegende Aufgabe der Archive ist die Bewertung der angebotenen Dokumente, d. h. der Entscheid darüber, welche Dokumente einer Amtsstelle archiviert werden. Dokumente, die nicht ins Archiv gelangen, werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet.

Bewertungsgrundlagen

Die Bewertungsgrundlagen sind im Archivierungsgesetz geregelt. Das Staatsarchiv bewertet die Dokumente nach ihrem Inhalt und aufgrund vorgegebener Kriterien. Damit dies über alle Amtsstellen hinweg möglichst einheitlich geschieht, hat das Staatsarchiv Bewertungsrichtlinien erstellt. Diese sind für die Bewertung verbindlich

Umsetzung der Bewertung

Das Staatsarchiv bewertet keine einzelnen Dokumente. Die Bewertung geschieht auch nicht erst nach einer Ablieferung. Damit effizient gearbeitet werden kann, bewertet das Staatsarchiv die Aufgaben einer Amtsstelle und entscheidet, welche der Aufgaben archivwürdige Dokumente hervorbringt.

Damit die Amtsstellen wissen, welche ihrer Aufgaben archiviert werden, geschieht die Bewertung nicht erst zum Zeitpunkt der Ablieferung, sondern bereits im Voraus. So kann die Amtsstelle entsprechend planen.

Bewertungsentscheide des Staatsarchivs

Im Folgenden sind die Bewertungsentscheide des Staatsarchivs angeführt. Weitere Bewertungsentscheide anderer Archive finden sich auf der Webseite des Vereins der schweizerischen Archivarinnen und Archivare VSA.

Finanzdirektion

Baudirektion

Justiz- und Sicherheitsdirektion

Bildungsdirektion

  • Direktionssekretariat folgt
  • Amt für Volksschulen und Sport folgt
  • Amt für Berufsbildung und Mittelschule folgt
  • Amt für Kultur folgt

Landwirtschafts- und Umweltdirektion

  • Direktionssekretariat folgt
  • Amt für Landwirtschaft folgt
  • Amt für Wald und Naturgefahren folgt
  • Amt für Umwelt und Energie folgt

Gesundheits- und Sozialdirektion

Volkswirtschaftsdirektion

  • Direktionssekretariat folgt
  • Arbeitsamt folgt
  • Wirtschaftsförderung folgt
  • Betreibungs- und Konkursamt folgt
  • Handelsregisteramt folgt

Staatskanzlei

Landrat

  • Landratssekretariat folgt

Gerichtsbehörden

  • Staatsanwaltschaft folgt
  • Schlichtungsbehörde folgt
  • Kantonsgericht folgt
  • Obergericht folgt
  • Verwaltungsgericht folgt
  • Enteignungskommission folgt