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Gesuch Strassenbenutzung
Die Benutzung von kantonalen Strassen, Wegen und Plätzen erfordern eine Bewilligung oder eine Konzession. Eine Bewilligung wird auch für eine lediglich temporäre Benutzung benötigt. Reichen Sie das Gesuch 21 Tage vor der geplanten Benutzung beim Strasseninspektorat ein. Vor Beginn der Benutzung des kantonalen Strassenraumes ist zwingend die Bewilligung des Strasseninspektors abzuwarten.
Aktionen
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Strasseninspektorat (SIT) | +41 41 618 46 46 | Kontaktformular |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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