Kantonale Fördermassnahmen

Das Amt für Landwirtschaft fördert mit verschiedenen Massnahmen eine nachhaltige und unternehmerische Nidwaldner Landwirtschaft, damit sie ihre multifunktionalen Aufgaben wahrnehmen kann.

Kantonalen Fördermassnahmen:

  • Hochstammbäume
  • Betriebskonzepte für Betriebsumstellungen und Betriebsaufgaben
  • Absatzförderung

Absatzförderung in der Landwirtschaft

Der Kanton unterstützt Marktentlastungsmassnahmen, soweit der Bund eine finanzielle Leistung erbringt und hierfür eine kantonale Leistung voraussetzt. Der Kanton kann weitere Massnahmen …

Der Kanton unterstützt Marktentlastungsmassnahmen, soweit der Bund eine finanzielle Leistung erbringt und hierfür eine kantonale Leistung voraussetzt. Der Kanton kann weitere Massnahmen und Projekte zur Förderung des Absatzes von Landwirtschaftsprodukten mit Beiträgen unterstützen. Die Beiträge sind in der Regel zu befristen. Die Unterstützung setzt voraus, dass die weiteren Massnahmen und Projekte von der Trägerschaft angemessen mitgetragen werden, die Wertschöpfung sichern oder steigern, auf Innovation oder Diversifikation ausgerichtet sind, regionalwirtschaftlichen Interessen nicht zuwiderlaufen und eine nachhaltige Wirkung entfalten.

Als Landwirtschaftsprodukte im Sinne der Absatzförderung gelten verwertbare Erzeugnisse aus Pflanzenbau und Nutztierhaltung. Die Trägerschaft hat mit dem begründeten Gesuch insbesondere eine Projektbeschreibung, ein Budget sowie einen Finanzierungsplan einzureichen. Über die Verwendung der Mittel hat die Trägerschaft Rechenschaft abzulegen.


Gesetzliche Grundlagen

Markt

Agrarpolitik und Entwicklung in der Landwirtschaft

Die kantonale Agrarpolitik fördert die Entwicklung einer nachhaltigen und produzierenden Landwirtschaft, welche die von der Gesellschaft gewünschten Leistungen langfristig erbringt. Agra…
Die kantonale Agrarpolitik fördert die Entwicklung einer nachhaltigen und produzierenden Landwirtschaft, welche die von der Gesellschaft gewünschten Leistungen langfristig erbringt. Agrarpolitische Vorstösse werden behandelt und Stellungnahmen zu landwirtschaftsrelevanten Vorlagen verfasst. Mit den bäuerlichen Organisationen und dem Forum Landwirtschaft wird eine konstruktive Zusammenarbeit gelebt. Fachübergreifende Projekte werden entwickelt und begleitet.
Nidwalden

Betriebskonzepte für die Landwirtschaft

Der Kanton Nidwalden leistet an die Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für Betriebsumstellungen oder Betriebsaufgaben Beiträge von höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kosten. Die…
Der Kanton Nidwalden leistet an die Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für Betriebsumstellungen oder Betriebsaufgaben Beiträge von höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kosten. Die Betriebsleitung hat im schriftlichen Gesuch insbesondere ihre Erwartungen an die Entwicklungspfade und ihre Bereitschaft, sich aktiv an der Erarbeitung der Entscheidungsgrundlage zu beteiligen, darzulegen. Über den Umsetzungsplan des erarbeiteten Entwicklungspfades beziehungsweise Betriebskonzeptes haben die Beteiligten schriftlich Rechenschaft abzulegen. Anrechenbar sind nur jene Kosten, die einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Massnahme haben. Die Betriebsleitung hat mindestens 50 Prozent der Kosten zu tragen.
Mutterkuh

Zugehörige Objekte