Agrardaten und Betriebsdatenerhebung

Das Amt für Landwirtschaft ist Drehscheibe für verschiedene Daten im Agrarsektor. Mit der jährlichen Koordinierten Landwirtschaftlichen Betriebsdatenerhebung werden z.B. Daten für Auftraggeber wie Bundesamt für Landwirtschaft, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Tierverkehrsdatenbank, Bundesamt für Statistik, Eidgenössische Zollverwaltung erhoben.

Diese Angaben dienen unter anderem als Grundlage für die Auszahlung von Direktzahlungen an Landwirte, für Massnahmen im Tierseuchenrecht, für die Treibstoffzollrückerstattung aber auch für statistische Auswertungen.

Anerkennung Betriebs- und Gemeinschaftsformen in der Landwirtschaft

Das Amt für Landwirtschaft ist für die Anerkennung von Betriebs- und Gemeinschaftsformen zuständig. Die Anerkennungsbedingungen sind in der Landwirtschaftliche Begriffsverordnung (LBV) b…
Das Amt für Landwirtschaft ist für die Anerkennung von Betriebs- und Gemeinschaftsformen zuständig. Die Anerkennungsbedingungen sind in der Landwirtschaftliche Begriffsverordnung (LBV) beschrieben.

Einfacher Betrieb:
Es geht um die Anerkennung neuer Betriebe, die Pflanzenbau und/oder Nutztierhaltung betreiben. Diese neuen Betriebe müssen selbständig und unabhängig von anderen Betrieben sein. Sie müssen mindestens eine Produktionsstätte umfassen, die eine klar abgegrenzte Einheit von Land, Gebäuden und Einrichtungen bildet.

Betriebszweiggemeinschaft:
Es handelt sich um die Anerkennung der Zusammenarbeit von zwei oder mehr Betrieben. Es braucht eine solche Anerkennung, wenn mehrere Betriebe Nutztiere gemeinsam halten oder einen Teil ihrer Betriebszweige gemeinsam führen. Diese Betriebe müssen vorgängig während drei Jahren als selbständige Betriebe geführt worden sein und sie dürfen nicht mehr als 15 km voneinander entfernt liegen. Für die gemeinsam geführten Betriebszweige muss eine separate Rechnung erstellt werden. Zusammen mit dem Anerkennungsgesuch muss beim Amt für Landwirtschaft auch ein Gemeinschaftsvertrag eingereicht werden.

Betriebsgemeinschaft:
Es handelt sich um den Zusammenschluss von zwei oder mehreren Betrieben, die höchstens 15 km voneinander entfernt liegen dürfen und zuvor während mindestens 3 Jahren als selbständige Betriebe geführt worden sein müssen. Beim Zusammenschluss muss jeder der Betriebe den Mindest-Arbeitsbedarf von 0,25 SAK (Standardarbeitskräfte) erreichen und die Mitglieder der Gemeinschaft können nicht mehr als 75 % ausserhalb der Betriebsgemeinschaft arbeiten. Die Betriebsgemeinschaft gilt als ein Betrieb. Zusammen mit dem Anerkennungsgesuch muss beim LwA auch ein Gemeinschaftsvertrag eingereicht werden.

Gesetzliche Grundlagen
Wiese

Registrierung Tierhaltung

Warum müssen Tierhaltungen registriert werden? Zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (z.B. im Tierseuchenfall) müssen alle registrierungspflichtigen Tierhaltung…

Warum müssen Tierhaltungen registriert werden?
Zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (z.B. im Tierseuchenfall) müssen alle registrierungspflichtigen Tierhaltungen beim Kanton registriert werden.

Welche Tierhaltungen müssen registriert werden?
Registrierungspflichtig sind folgende Tierarten:

  • Rinder
  • Schafe
  • Ziegen
  • Equiden (Pferdearten)
  • Schweine
  • Wild
  • Neuweltkameliden
  • Hausgeflügel
  • Bienen
  • Fische (ausser Zierfische)

Auch Kleinstierhaltungen (z.B. Privatpersion mit zwei Legehennen) müssen registriert werden. Jede Tierkategorie ist jeweils separat zu registrieren.

Wer ist für die Registrierung verantwortlich?
Für die Registrierung ist der Tierhalter verantwortlich.

Sind meine Tierarten schon registriert?
Tierarten welche bei der jährlichen Betriebsstrukturdatenerhebung deklariert wurden, sind für das laufende Jahr registriert.
Wie kann ich meine Tierarten registrieren?
Füllen Sie das Registrierungsformular aus und stellen Sie es dem Amt für Landwirtschaft zu. Anschliessend können wir Ihre Tierhaltung registrieren.

Haben Sie noch Fragen?
Bei Fragen zur Registrierung von Tierhaltungen wenden Sie sich ans Amt für Landwirtschaft Nidwalden.

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Hahn

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