Eintragungen vor Jahresende

2. November 2017
Eintragungsgeschäfte, welche noch im Dezember 2017 im Handelsregister des Kantons Nidwalden eingetragen werden sollen, müssen bis spätestens

Freitag, 15. Dezember 2017

eintragungsfähig beim Handelsregister zugegangen sein. Später eingegangene Geschäfte werden nach Eingangsdatum baldmöglichst bearbeitet. Deren Eintragung im Jahr 2017 kann jedoch nicht mehr garantiert werden.

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