Personal- und Pensionskassengesetz: Vernehmlassung

5. Mai 2017
Der Regierungsrat startet die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz) und des Gesetzes über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz). Ziel der Gesetzesrevision ist eine Flexibilisierung des Rentenalters und damit eine verbesserte Nutzung des Potenzials älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 30. Juni 2017.

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