Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur kantonalen Bürgerrechtsgesetzgebung

21. November 2016
Der Regierungsrat hat im Nachgang zur totalrevidierten Bundesgesetzgebung über das Schweizer Bürgerrecht die kantonalen Vorschriften über den Erwerb und Verlust des Kantons- und des Gemeindebürgerrechts ebenfalls von Grund auf neu erarbeitet und den bundesrechtlichen Vorschriften angepasst. Vor allem in verfahrensmässiger Hinsicht sind gewisse Änderungen vorgesehen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Ende Februar 2017.

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