Beiträge im Sömmerungsgebiet 2017

19. Juli 2017
Die Gesuchsformulare für die Ausrichtung der Beiträge im Sömmerungsgebiet für das Jahr 2017 sind den Alpbewirtschaftern zugestellt worden.
Nebst dem Sömmerungsbeitrag werden auch Beiträge für Landschaftsqualität (LQB) und Beiträge für die Erhaltung artenreicher Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet (BFF-Sömmerung) ausgerichtet. Die Gesuchstellung erfolgt für alle Beiträge gleichzeitig.
Wer kein Gesuchsformular erhalten hat, kann dies beim Amt für Landwirtschaft anfordern (Telefon 618 40 40). Auf dem Formular für den Sömmerungsbeitrag sind am Stichtag, dem 25. Juli 2017, die während der ganzen Sömmerungszeit gealpten Tiere, das Auffuhrdatum und das voraussichtliche Abtriebsdatum je Tierkategorie, die auf dem Sömmerungsbetrieb gehaltenen Schweine sowie die bewirtschaftete Alpfläche einzutragen. Die Daten zum Rindvieh werden nicht erhoben, da diese Angaben über die Tierverkehrsdatenbank (TVD) geliefert werden. Die Gesuchsformulare für alle Massnahmen sind bis zum 15. August 2017 ausgefüllt an das Amt für Landwirtschaft, Stansstaderstrasse 59, Postfach 1251, 6371 Stans zu senden.

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