Regierungsrat verabschiedet revidiertes Opferhilfegesetz

23. Februar 2018
Das Opferhilfegesetz wurde zu Handen des Landrates verabschiedet. Die Leistungen, welche die Opfer von Straftaten erhalten, sind bereits im Bundesrecht geregelt. Die kantonale Gesetzgebung legt lediglich die Zuständigkeiten fest.

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