Verabschiedung des Gerichtsgesetzes in die Vernehmlassung

1. Dezember 2015
Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Gerichte und die Justizbehörden (Gerichtsgesetz) wird ein parlamentarischer Vorstoss erfüllt. Die Vorlage wurde nun vom Regierungsrat zu Handen der externen Vernehmlassung verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis im Februar 2016.

Zugehörige Objekte

Name
MM_Gerichtsgesetz_Verabschiedung_Vernehmlassung.pdf Download 0 MM_Gerichtsgesetz_Verabschiedung_Vernehmlassung.pdf
Bericht_zur_externen_Vernehmlassung.pdf Download 1 Bericht_zur_externen_Vernehmlassung.pdf
Gesetz_externe_Vernehmlassung.pdf Download 2 Gesetz_externe_Vernehmlassung.pdf
Verordnung_externe_Vernehmlassung.pdf Download 3 Verordnung_externe_Vernehmlassung.pdf
Landratsbeschluss_externe_Vernehmlassung.pdf Download 4 Landratsbeschluss_externe_Vernehmlassung.pdf