Staatsarchiv ist Anlaufstelle für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen
Seit dem 19. Jahrhundert und in manchen Orten bis in die 1980er Jahre wurden in der Schweiz Menschen, die nicht in ein bestimmtes gesellschaftliches Muster passten, vom Staat teilweise hart angefasst. Kinder aus ärmlichen oder "zweifelhaften" Familienverhältnissen wurden verdingt oder in ein Heim gesteckt. Ledige Mütter und Männer ohne Arbeit wurden als "liederlich" oder "verwahrlost" gebrandmarkt, in Arbeitserziehungsanstalten versorgt oder zwangsweise sterilisiert.
Bestimmte dieser so genannten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen konnten bis 1981 keiner richterlichen Prüfung unterzogen werden. Bund, Kantone und Gemeinden sind sich heute einig, dass solche Massnahmen als Unrecht zu taxieren sind.
Staatsarchive als Anlaufstellen in den Kantonen
In den Kantonen sind die Staatsarchive Erstanlaufstelle für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Über Menschen, die von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen betroffen waren, hat die Verwaltung oft Akten angelegt: Berichte, Gutachten, Protokolle, Korrespondenz. Diese Akten finden sich heute oft – aber leider nicht immer – in den Archiven. Das Staatsarchiv hilft Betroffenen bei der Suche nach "ihren" Akten. Dies ermöglicht es den Menschen, ihre Lebensgeschichte aufzuarbeiten.
Opferhilfe sowie Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde als Partner
Neben dem Staatsarchiv steht die Opferhilfe sowie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) als Anlaufstelle zur Verfügung. Diese Stellen helfen bei der Beurteilung der individuellen Situation von Betroffenen und vermitteln bei Bedarf weitere Hilfe.
Weitere Informationen
Zugehörige Objekte
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Empfehlungen der Archivdirektorenkonferenz an Behörden (PDF, 107.72 kB) | Download | 0 | Empfehlungen der Archivdirektorenkonferenz an Behörden |
Empfehlungen der Archivdirektorenkonferenz an Betroffene (PDF, 106.92 kB) | Download | 1 | Empfehlungen der Archivdirektorenkonferenz an Betroffene |
Name | Telefon | Kontakt |
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Staatsarchiv | +41 41 618 51 51 | staatsarchiv@nw.ch |