Nicht-Unterschutzstellungsentscheid betreffend Bauten am Dorfplatz 4 und 5 sowie Gässli 1

27. November 2015
Das Gesuch der Eigentümerschaft um Nicht-Unterschutzstellung der Häuser am Dorfplatz 4 und 5 sowie Gässli 1 wurde vom Regierungsrat gutgeheissen. Nach Abwägung aller Argumente ist der Regierungsrat mit Blick auf die Bedeutung des zu schützenden Objektes zum Schluss gekommen, dass unverhältnismässig hohe Aufwendungen erforderlich wären.

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