Familienzulagen

Übersicht:

Die Familienzulagen sollen Kosten, welche den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen. Das Bundesrecht gibt vor, wie hoch die Mindestzulagen sein müssen und regelt, wer darauf Anspruch hat. Darüber hinaus können die Kantone auch höhere Zulagen festlegen sowie Geburts- und Adoptionszulagen gewähren.

Anspruch haben unter bestimmten Voraussetzungen: 

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Selbständigerwerbende
  • Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen
  • Für Beschäftigte in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung; diese erhalten nach dem Familienzulagengesetz in der Landwirtschaft die entsprechenden Zulagen


Im Kanton Nidwalden beträgt die Kinderzulage Fr. 240.00/Monat und die Ausbildungszulage Fr. 290/Monat. Auch hier gelten für Beschäftigte in der Landwirtschaft abweichende Regeln.

Anspruch geltend machen:

Die Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden müssen einer Familienausgleichskasse angehören und diese berechnet die Beiträge. Die Nichterwerbstätigen müssen keine Beiträge entrichten.

Wer einen Anspruch auf Familienzulagen (Kinder- oder Ausbildungszulagen) geltend machen will, muss bei der Arbeitgeberin resp. dem Arbeitgeber einen Antrag stellen, der an die zuständige Familienausgleichskasse weitergeleitet wird. Selbständigerwerbende melden sich direkt bei der Familienausgleichskasse. Nichterwerbstätige müssen ihren Anspruch bei der Familienausgleichskasse Nidwalden geltend machen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Ausgleichskasse Nidwalden
Stansstaderstrasse 88
6370 Stans

Telefon: 041 618 51 00
Telefax: 041 618 51 01
E-Mail: info@aknw.ch
Homepage: www.aknw.ch  

Die Ausgleichskasse Nidwalden ist eine selbständige, öffentlich rechtliche Anstalt mit Sitz in Stans.

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