Grundwasser - Schutzzonen

Grundwasserschutzzonen dienen dazu, Trinkwassergewinnungsanlagen und das Grundwasser unmittelbar vor seiner Nutzung als Trinkwasser vor Beeinträchtigungen zu schützen. Sie sind um die im öffentlichen Interesse liegenden Grundwasserfassungen auszuscheiden, d.h. um alle Fassungen, deren Wasser den Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung entsprechen muss, sowie um Grundwasser-Anreicherungsanlagen. Die Grundwasserschutzzonen sind das wichtigste Instrument des nutzungsorientierten planerischen Grundwasserschutzes.

Die Gemeinden scheiden Schutzzonen um im öffentlichen Interesse liegende Grund- bzw. Quellwasserfassungen, unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Regierungsrat, aus sowie legen der notwendigen Eigentumsbeschränkungen fest.

Das Amt für Umwelt begleitet die Gemeinden und Inhaber der Quell- und Grundwasserfassungen beim Ausscheiden der gesetzlich erforderlichen Schutzzonen in fachlicher und rechtlicher Hinsicht. Bei Bedarf  werden die betroffenen Grundeigentümer umfassend informiert und für die Notwendigkeit des Grundwasserschutzes sensibilisiert. Bauvorhaben innerhalb der Schutzzonen bedürfen einer Bewilligung der Landwirtschafts- und Umweltdirektion.
Beispiel einer Grundwasserschutzkarte

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