Invalidenversicherung (IV)

Die Invalidenversicherung (IV) ist eine obligatorische Versicherung mit dem Ziel, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie behindert sind oder werden.

Versicherte:

Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind, sind obligatorisch bei der IV versichert. Freiwillig bei der IV versichern können sich Schweizerbürger und -bürgerinnen, die im Ausland wohnen.

Invalidität im Sinne der IV:

Invalidität besteht, wenn eine Person wegen eines körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschadens (bei der Geburt, infolge Krankheit oder Unfall) bleibend oder längere Zeit (mindestens ein Jahr) nicht im bisherigen Aufgabenbereich erwerbsfähig ist.

Ansprüche anmelden:

Ansprüche an die IV müssen bei der IV-Stelle des Wohnkantons angemeldet werden. Eine frühzeitige Anmeldung ist wichtig, möglichst sobald sich abzeichnet, dass die Behinderung von Dauer sein wird.

Leistungen:

Die IV-Stelle klärt ab, welche Leistungen ausgerichtet werden. Für die Berechnung und Auszahlung der Taggelder und IV-Renten sind die Ausgleichskassen zuständig.

Weiter Informationen erhalten Sie bei:

Ausgleichskasse Nidwalden
Stansstaderstrasse 88
6370 Stans

Telefon: 041 618 51 00
Telefax: 041 618 51 01
E-Mail: info@aknw.ch
Homepage: http://www.aknw.ch

Öffnungszeiten: Montag-Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Die Ausgleichskasse Nidwalden ist eine selbständige, öffentlich rechtliche Anstalt mit Sitz in Stans.