Lärm - Schiessanlagen

Sanierungen der 300m-Schiessanlagen
Bei den fünf 300m-Schiessanlagen (Beckenried, Ennetbürgen, Ennetmoos, Oberdorf und Wolfenschiessen) wurden Lärmsanierungen durchgeführt. Alle fünf Anlagen verfügen über sogenannte Sanierungserleichterungen des Kantons. Das heisst, sie dürfen unter bestimmten Bedingungen weiter betrieben werden, obwohl die Lärmgrenzwerte nicht überall eingehalten werden können.

Zuständigkeiten

Amt für Umwelt Fachstelle, Auskünfte
Amt für Militär und Zivilschutz Sanierungen militärische Schiess- und Übungsplätze
Landwirtschafts- und Umweltdirektion Genehmigung Sanierungsprojekte, Erleichterungen
Gemeinden Kataster, Sanierungen, Publikation und Kontrolle Schiesszeiten, Behandlung von Klagen


Gesetzliche Grundlagen

Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 7 (Grenzwerte ziviler Schiesslärm)
Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 9 (Grenzwerte militärischer Schiesslärm)

 

Zugehörige Objekte

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