Flugplatz Buochs

Die Armee zieht sich vom bis heute zivil mitbenutzten Militärflugplatz Buochs definitiv zurück. Um die zukünftig rein zivile Nutzung sicherzustellen, muss der Flugplatz Buochs im Rahmen einer Umnutzung neu die rechtlichen Vorschriften und sicherheitstechnischen Anforderungen für zivile Anlagebetreiber erfüllen. Die Rahmenbedingungen des zivilen Flugbetriebs sind auf Stufe des Bundes im Objektblatt zum Flugplatz Buochs des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und auf kantonaler Ebene im kantonalen Richtplans festzulegen. Die Organisation des zivilen Flugplatzes Buochs wird durch die Airport Buochs AG (ABAG) in einem Gesuch zur Umnutzung an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) beschrieben.

SIL-Objektblatt: Das überarbeite Objektblatt vom 26. Februar 2020 für den Flugplatz Buochs im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Flugplatzes behördenverbindlich fest.

Richtplan: Bei der Umnutzung des Flugplatzes Buochs handelt es sich um eine bedeutende raumwirksame Änderung, welche eine Richtplananpassung erfordert. Darin wurden die Koordinationsaufgaben der Kapitel V5 «Zivilluftfahrt» und Ö1 «Militär und Bevölkerungsschutz» entsprechend der neuen Nutzung überarbeitet. Der geänderte kantonale Richtplan wurde durch den Landrat am 25. September 2019 verabschiedet und vom Bundesrat am 11. November 2020 genehmigt.

Umnutzungsgesuch: Mit dem Umnutzungsgesuch hat die Airport Buochs AG (ABAG) im Herbst 2018 das BAZL um Erteilung einer Betriebsbewilligung für die zivile Nutzung des ehemaligen Militärflugplatzes, die Genehmigung des überarbeiteten Betriebsreglements und die Erteilung von Plangenehmigungen für die Instandstellung der Flugplatzanlage für zivile Zwecke ersucht (1). Weiter hat die ABAG beim BAZL die Weiternutzung der bestehenden Hangarzelte beantragt (2) und ein Gesuch für die Erhöhung der Sicherheit auf der Herdernstrasse und dem ungesicherten Rollweg auf der Flurhofstrasse (Rollweg Foxtrott) eingereicht (3).

Mit Verfügung vom 11. August 2021 hat das BAZL die Betriebsbewilligung für den zivilen Flugplatz sowie die nötigen Plangenehmigungen erteilt und das Betriebsreglement genehmigt. Dies unter Auflagen. Auch für die Weiternutzung der Hangarzelte sowie die Sicherheitsmassnahmen wurden die Bewilligungen erteilt. Sämtliche Einsprachen gegen die Gesuche der ABAG wurden abgewiesen. Allfälligen Beschwerden gegen die Sicherheitsmassnahmen an der Herdern- und der Flurhofstrasse wurde die aufschiebende Wirkung entzogen. Diese Massnahmen werden bis Sommer 2024 fertiggestellt.

Die Genossenkorporation Ennetbürgen und drei Anwohnende reichten gegen die Bewilligung des BAZL Beschwerde ein. Sie machten Mängel am Umnutzungs- und Plangenehmigungsverfahren geltend, so unter anderem eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, Sicherheitsdefizite auf dem Flugplatz, Verstösse gegen Gewässer- und Bodenschutzbestimmungen, eine aus ihrer Sicht fehlerhafte Umweltverträglichkeitsprüfung, Verstösse gegen den Lärmschutz oder Mängel in Bezug auf Lichtimmissionen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Grossteil dieser Beschwerdegründe in seinem Urteil vom 16. April 2024 abgewiesen. Gutgeheissen wurde die Beschwerde aber namentlich in einem Punkt, wonach die Zustimmung der Genossenkorporation Ennetbürgen als Grundeigentümerin in Bezug auf die Entwässerung noch fehlt. Alle anderen Rügen zu Umwelt- und Sicherheitsbelangen sowie zu luftfahrtrechtlichen Grundlagen hat das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.

Die Airport Buochs AG analysiert das 90-seitige Urteil derzeit vertieft. Der Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden.


Aktienkapitalerhöhung der Airport Buochs AG: An einer ausserordentlichen Generalversammlung vom 12. Juli 2018 haben die Aktionäre der ABAG, namentlich der Kanton Nidwalden, vertreten durch den Regierungsrat und die Pilatus Flugzeugwerke AG das Aktienkapital der Gesellschaft um je 10 Mio. Franken, total 20 Mio. Franken auf neu 20.1 Mio. Franken erhöht. Zudem wurde der Kontrollturm des Flugplatzes Buochs inklusive des Technikcontainers vom Kanton Nidwalden an die ABAG verkauft.

Der hierfür erforderliche Objektkredit des Kantons über 10 Mio. Franken für die Modernisierung des zivilen Flugplatzes Buochs wurde vom Nidwaldner Stimmvolk am 26. November 2017 angenommen. Es resultierte ein Ja-Stimmenanteil von 66.33 Prozent. Die dagegen erhobene Stimmrechtsbeschwerde vom Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs (SBFB) wurde vom Bundesgericht mit Urteil 1C_632/2017 vom 5. März 2018 abgewiesen. Das Abstimmungsresultat ist damit rechtskräftig. Der Objektkredit wird als Aktienkapitalerhöhung der Flugplatzbetreiberin Airport Buochs AG (ABAG) zur Modernisierung des zivilen Flugplatzes Buochs eingesetzt.

Das Projekt: Da sich die Armee vom Flugplatz Buochs zurückzieht, muss der Flugplatz in Zukunft die rechtlichen Vorschriften und sicherheitstechnischen Anforderungen für zivile Anlagebetreiber erfüllen. Der regierungsrätliche Projektausschuss Flugplatz hat gemeinsam mit der Pilatus Flugzeugwerke AG und der Korporation Buochs die Organisation und Finanzierung für einen modernen und sicheren Flugplatz Buochs geklärt. Für die Umsetzung der Bestvariante und die dafür notwendige Finanzierung der betriebsnotwendigen Basisinfrastruktur des Flugplatzes Buochs (Tarmac [Flugbetriebsflächen zum Abstellen der Flugzeuge], Betriebsgebäude, zwei Hangars, Sicherheit und Aktivierung Tower) hat der Regierungsrat dem Landrat einen Objektkredit in der Höhe von 10 Millionen Franken beantragt. Das nötige Zweidrittelmehr im Landrat wurde erreicht, womit der Antrag zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet werden konnte.

Alle Dokumente zum Landratsgeschäft «Flugplatz Buochs. Objektkredit zur Erhöhung der Beteiligung an der Airport Buochs AG für die Finanzierung der betriebsnotwendigen Basisinfrastruktur. Aktienkapitalerhöhung der Flugplatzbetriebsgesellschaft. Antrag an den Landrat zuhanden der Volksabstimmung» sind hier auffindbar.

Der Hintergrund: Nachdem die Korporationen Buochs, Ennetbürgen und Stans im Dezember 2013 die nicht mehr benötigten Flächen des Flugplatzgeländes vom Bund zurückgekauft haben, wurde ab August 2014 vom Kanton Nidwalden und den Korporationen die Variantendiskussion zum Flugplatz Buochs geführt. In einem zweistufigen Prozess wurden die zukünftige Ausrichtung und Nutzung sowie die Situierung des Flugplatzes und eine mögliche Anordnung der benötigten Flächen konkretisiert.

Die Situierung: Zum Schluss dieses breit abgestützten Evaluationsverfahrens haben sich der regierungsrätliche Projektausschuss und die Korporationen Buochs, Ennetbürgen und Stans im Januar 2016 einstimmig für die Bestvariante Süd 2a südlich der bestehenden Hauptpiste im Gebiet Faden (Gemeinde Buochs) entschieden. Für diese Variante mit maximal 20'000 Flugbewegungen pro Jahr sprechen die hohe Sicherheit, die kurzen Wege zur Hauptpiste, die gute Kulturlandbilanz, die Etappierbarkeit und die Entwicklungsmöglichkeiten sowie das Vermeiden von Zusatzkosten. Auch die realistische Möglichkeit für einen selbsttragenden Flugplatzbetrieb sowie die gute Erschliessungsmöglichkeit der Flächen für Aviatik, Industrie und Gewerbe über eine neue Fadenbrücke sprechen für diese Lösung.

Kanton will mit Beteiligung Einfluss sicherstellen: Die Ermöglichung eines selbsttragenden Flugplatzbetriebs war zentraler Teil der Abklärungen für die Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionen, die der Kanton seit Anfang 2016 in enger Zusammenarbeit mit der Pilatus Flugzeugwerke AG, der Airport Buochs AG (ABAG) und der Korporation Buochs vorgenommen hat. Dabei wurde eine Lösung für die Organisation und Finanzierung der Betriebsgesellschaft des Flugplatzes gefunden, die von allen Beteiligten getragen wird. Gleichzeitig wurde die Mehrwertabgeltung durch die Korporation Buochs geklärt. Da der Kanton nicht Grundeigentümer der flugplatzrelevanten Flächen ist, muss er eine andere Möglichkeit haben, um Einfluss auf die Entwicklung des Flugplatzes nehmen zu können und die öffentlichen Interessen zu wahren. Als gleichberechtigter Miteigentümer der ABAG kann er direkt und schnell auf den Betrieb sowie auf Gesuche und Entscheide Einfluss nehmen.

Die Eignerstruktur: Damit der Betrieb des Flugplatzes zukünftig den zivilen und operativen sicherheitstechnischen Anforderungen genügt und selbsttragend wird, braucht es Investitionen von rund 20 Mio. Franken bei der Infrastruktur. Nach intensiver Prüfung von möglichen Optionen und Varianten kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass die heutige Eignerstruktur der Airport Buochs AG von je 50% vom Kanton Nidwalden und der Pilatus Flugzeugwerke AG beibehalten werden soll. So bleibt beim Betrieb des Flugplatzes die rasche und bewährte Mitbestimmung durch den Kanton im öffentlichen Interesse weiterhin erhalten. Der vom Volk gewährte Objektkredit von 10 Mio. Franken wird als hälftige Beteiligung des Kantons Nidwalden an den erforderlichen Investitionen verwendet. Die Pilatus Flugzeugwerke AG beteiligt sich ebenfalls mit 10 Mio. Franken. Die Summe von 20 Mio. Franken wurde durch eine Aktienkapitalerhöhung in die der Airport Buochs AG eingebracht.

Die Anzahl Flüge, Betriebszeiten, ökologischer Ausgleich, umwelttechnische Lärmvorgaben, zugelassene Flugzeugtypen etc. sind im Umnutzungsgesuch festgelegt und werden voraussichtlich im Frühling 2018 zur öffentlichen Anhörung aufgelegt. Der Regierungsrat ist vom zukünftigen öffentlichen und wirtschaftlichen Nutzen des zivilen Flugplatzes Buochs überzeugt.

Begleitung des Kantons Nidwalden: Zur Wahrung der Interessen des Kantons Nidwalden wurde ein regierungsrätlicher Projektausschuss Flugplatz eingesetzt, der das wichtige Dossier eng begleitet und aus folgenden Mitgliedern besteht:

• Regierungsrat Othmar Filliger, Volkswirtschaftsdirektor (Vorsitz)
• Regierungsrat Res Schmid, Bildungsdirektor
• Regierungsrätin Therese Rotzer-Mathyer, Baudirektorin


Medienmitteilungen:

29. April 2024:
17. August 2021: Ehemaliger Militärflugplatz Buochs dient in Zukunft vollständig zivilen Zwecken (MM des BAZL)
17. August 2021: Grünes Licht für die Umnutzung des Flugplatzes Buochs
28. Mai 2019: Flugplatz Buochs steht im Zentrum der Richtplan-Teilrevision
5. März 2018: Bundesgericht weist Stimmrechtsbeschwerde ab
26. November 2017: Endergebnis der kantonalen Abstimmung vom 26. November 2017
15. November 2017: Modernisierung des Flugplatzes Buochs: Kantonale Abstimmung über den Objektkredit findet wie geplant statt (Zusatzdokument: Verfassungsgerichtsurteil)
18. Oktober 2017: Kreditvorlage "Flugplatz Buochs": Richtigstellung im Zusammenhang mit der kantonalen Abstimmung vom 26. November 2017
20. September 2017: Flugplatz Buochs: Festsetzung des Abstimmungstermins der kantonalen Volksabstimmung
6. September 2017: Flugplatz Buochs: Volksabstimmung über einen Finanzbeschluss
23. Mai 2017: Regierungsrat will öffentliches Interesse auf Flugplatz Buochs wahren
9. März 2017: Vorbereitungen für die Umnutzung des Flugplatzes Buochs sind in Arbeit
22. Januar 2016: Bestvariante für künftigen Flugplatz Nidwalden evaluiert
 29. April 2015: Flugplatz Nidwalden – Kanton, Korporationen und Gemeinden schliessen Vereinbarung ab
22. Januar 2015: Flugplatz Nidwalden: Ziele, Rahmenbedingungen und Variantenspektrum liegen vor
20. Dezember 2013: Eigentumsfrage um den Flugplatz Nidwalden ist geklärt
21. November 2012: Flugplatz Nidwalden – Basis für weitere Verhandlungen ist geklärt
25. Oktober 2012: Flugplatz Nidwalden – politischer Richtungswechsel birgt Risiken für den Kanton
25. April 2012: Flugplatz Nidwalden – wichtige Einigung zwischen der Nidwaldner Regierung und den Korporationen
14. Dezember 2011: Gemeinsames Ziel im Flugplatzdossier – Nidwaldner Regierung verabschiedet Grundlagenpapier und verhandelt mit Korporationen
15. Dezember 2010: Piste frei für wichtige Weichenstellung im Flugplatzdossier

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