Gewässerschutz - Strategische Revitalisierungsplanung Fliessgewässer

Strategische Revitalisierungsplanung Fliessgewässer

Mit dem per 1. Januar 2011 in Kraft getretenen revidierten Gewässerschutzgesetz (GSchG) werden die Kantone dazu verpflichtet, für die Revitalisierung von Gewässern zu sorgen und diese zu planen. Die Kantone haben dazu eine strategische Planung zu erstellen und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) einzureichen. Die Anforderungen an diese Planung sind in der ebenfalls 2011 revidierten Gewässerschutzverordnung (GSchV) definiert. Das Vorgehen sowie die einzelnen Planungsschritte hat das BAFU in einer Wegleitung festgelegt. Die strategische Planung für Fliessgewässer wurde in Zusammenarbeit der Landwirtschafts- und Umweltdirektion, der Baudirektion sowie der Justiz- und Sicherheitsdirektion unter Federführung des Amtes für Umwelt erarbeitet und für die nächsten 20 Jahre in einem Planungsbericht dokumentiert.

Die strategische Revitalisierungsplanung wurde am 16. Dezember 2014 vom Regierungsrat Nidwalden genehmigt und fristgerecht beim BAFU eingereicht.

Der Planungsbericht enthält für jeden in der ersten 20-Jahresplanung enthaltenen Gewässerabschnitt ein Massnahmenblatt inklusive der vorgesehenen Umsetzungsperiode. Diese wurde in Absprache mit dem Tiefbauamt mit der jeweils geplanten Umsetzung der Hochwasserschutzmassnahmen abgestimmt.
Die für den Zeitraum 2012 – 2031 ausgewählten Gewässer bzw. Gewässerabschnitte weisen neben einem ökologischen Defizit nahezu ausschliesslich auch ein Hochwasserschutzdefizit auf. Per Definition des Bundes handelt es sich somit um Hochwasserschutzprojekte. Mit Aufwertungen, welche über die Anforderungen an einen naturnahen Wasserbau im Rahmen des Hochwasserschutzes hinausgehen, lassen sich bedeutende zusätzliche Subventionen geltend machen. Die Höhe der zusätzlichen Beiträge richtet sich unter anderem nach dem Nutzen für Natur und Landschaft. Dies ist vor allem für Projekte mit einem aus Sicht Hochwasserschutz schlechten Kosten-/Nutzenverhältnis interessant. Um Beiträge jedoch gelten machen zu können, ist vorausgesetzt, dass die entsprechenden Gewässerabschnitte in der strategischen Revitalisierungsplanung enthalten sind.
Die vorliegende kantonale strategische Revitalisierungsplanung weist keinen hohen Detailierungsgrad auf. Dies ist auch nicht beabsichtigt, denn es geht insbesondere darum, jene Gewässer bzw. Gewässerabschnitte zu bestimmen, deren Revitalisierung im Verhältnis zum Aufwand einen grossen Nutzen für die Natur und Landschaft erreichen. Die detaillierte Planung der entsprechenden Wasserbauprojekte liegt gestützt auf die kantonale Wasserrechtsgesetzgesetzgebung in der Zuständigkeit der Gemeinden (als Ausnahme ist der Kanton für die Engelberger Aa zuständig).


Themenbezogene Links

Integrales Gewässermanagement (WSL, eawag, ETHZ, EPFL)
Plattform Renaturierung, Wasser-Agenda 21 (BAFU)
Programm Fliessgewässer Schweiz, eawag
Renaturierung, Bundesamt für Umwelt (BAFU)


Richtlinien/Wegleitungen/Berichte

 Faltblatt Raumbedarf Fliessgewässer, 2000  (BUWAL, BWG, BLW, BRP)
 Leitbild Fliessgewässer Schweiz, 2003 (BUWAL, BWG, BLW, ARE)
Vollzugshilfe Strategische Revitalisierungsplanung 2012, Bundesamt für Umwelt (BAFU)

 

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