Rodung / Rodungsgesuch

Eine Rodung bezeichnet die vorübergehende oder dauerhafte Zweckentfremdung von Waldboden. Grundsätzlich sind Rodungen verboten, bei bestimmten Gründen können Ausnahmen aber bewilligt werden. Rodungsgesuche sind gemäss dem unten stehenden Merkblatt beim Amt für Wald und Energie einzureichen.

Zugehörige Objekte

Name
Rodungsgesuch (DOCX, 70.73 kB) Download 0 Rodungsgesuch
Rodungsgesuch Unterschriftenliste (DOC, 34 kB) Download 1 Rodungsgesuch Unterschriftenliste
NW-#1004789-v1-AWN_Merkblatt_für_Rodungsgesuch (PDF, 89.87 kB) Download 2 NW-#1004789-v1-AWN_Merkblatt_für_Rodungsgesuch