Die Schutzdienstpflichtigen werden in erster Linie nach ihren beruflichen und persönlichen Fähigkeiten eingeteilt. Die Ausbildung ist auf den Einsatz bei Katastrophen und Notlagen ausgerichtet.
Schutzdienstpflichtige werden in die folgenden Grundfunktionen ausgebildet:
Stabsassistent | zur Führungsunterstützung |
Betreuer | zur Betreuung schutzsuchender Personen |
Pionier | für Instandstellungsarbeiten |
Koch | zur Sicherstellung der Verpflegung |
Materialwart | für die Einsatzbereitschaft des Materials |
Anlagewart | für die Einsatzbereitschaft der Schutzanlagen |
Seit dem 1. Januar 2005 arbeiten die Kantone Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug und Glarus in der Zivilschutzausbildung zusammen. Die Grund-, Kader- und Zusatzausbildung der Schutzdienstpflichtigen findet in den Ausbildungszentren Schwyz, Cham und Sempach statt. Wiederholungskurse, Weiterbildungen oder Spezialausbildungen werden kantonsspezifisch primär in Nidwalden durchgeführt.