Nährstoffbilanz / HODUFLU

Nährstoffbilanz (Suisse-Bilanz)
Die Suisse-Bilanz ist eine vom Bund bewilligte Referenzmethode für die Berechnung des Nährstoffhaushalts. Sie ist ein Planungs- und Kontrollinstrument und dient zum Nachweis einer ausgeglichenen Stickstoff- und Phosphor-Bilanz. Sie stützt sich im Wesentlichen ab auf die Grundlagen der Düngung im Acker- und Futterbau der Forschungsanstalten (GRUDAF) und auf die rechtlichen Bestimmungen der Direktzahlungsverordnung, der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung, der landwirtschaftlichen Datenerhebung sowie die Gewässerschutz- und Umweltschutzgesetzgebung.

Hofdüngerflüsse (HODUFLU)
Weist eine Düngerbilanz einen Überschuss aus, müssen die Betriebe Hofdünger abgeben. Wenn im entgegengesetzten Fall der Düngerbedarf die betriebseigene Produktion übersteigt, dürfen diese Betriebe Hofdünger importieren. Dadurch können Hofdüngerflüsse entstehen, die teilweise auch über die Kantonsgrenze hinaus reichen. Nach der Gewässerschutzgesetzgebung müssen alle Hofdüngerverschiebungen vertraglich geregelt werden.Ab 2014 müssen alle Weg- und Zufuhren von Hof- und Recyclingdünger im elektronischen Lieferscheinsystem HODUFLU (Zugang über www.agate.ch) von den Abgebern erfasst und von den Abnehmern bestätigt werden.
Die mit dieser Anwendung verwalteten Hofdüngerabgaben und -abnahmen werden im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises vollumfänglich berücksichtigt.
Es besteht die Möglichkeit, einem Superuser Zugriffsrechte auf das eigene HODUFLU-Konto zu erteilen, welcher dann gewisse Funktionen übernehmen kann.

NPr-Futter
Betriebe, welche in der Schweine-, Geflügel- oder Kaninchenhaltung einen gegenüber den GRUDAF abweichenden jährlichen Nährstoffanfall geltend machen wollen, müssen diesen mittels der Linearen Korrektur nach Futtergehalten oder mit der Import/Export-Bilanz berechnen. Mit dem Einsatz von NPr-Futter kann der Stickstoffanfall in der Schweinehaltung bis zu 25 Prozent, der Phosphoranfall bis zu 40 Prozent reduziert werden.
Tierhaltungsbetriebe, welche die Anrechnung von nährstoffreduziertem Futter neu geltend machen wollen, müssen dies im Rahmen der Betriebs-Strukturdatenerhebung anmelden.

Zugehörige Objekte

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Merkblatt Düngerzufuhr auf Alpen Download 0 Merkblatt Düngerzufuhr auf Alpen
Merkblatt HODUFLU Download 1 Merkblatt HODUFLU
Merkblatt Hofdünger-Austrag Download 2 Merkblatt Hofdünger-Austrag
Merkblatt NPr Futter Nidwalden 2022 Download 3 Merkblatt NPr Futter Nidwalden 2022
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