Geologische Tiefenlager

Im Sachplan geologische Tiefenlager sind Verfahren und Kriterien festgelegt, nach denen Standorte für geologische Tiefenlager in der Schweiz für die sichere Lagerung radioaktiver Abfälle ausgewählt werden. Die Federführung des Verfahrens liegt beim Bundesamt für Energie (BFE). Ursprünglich wurde auch der Wellenberg im Kanton Nidwalden als potenzieller Standort in Betracht gezogen

In der Etappe 2 dieses Sachplanverfahrens wurde der Wellenberg zusammen mit Jura-Südfuss (SO/AG) und Südranden (SH) aufgrund von Nachteilen gegenüber den anderen Standorten als Reserveoption zurückgestellt.

In Etappe 3 wurden die drei verbliebenen Standorte Jura Ost (AG), Nördlich Lägern (AG/ZH) und Zürich Nordost (TG/ZH) näher untersucht. Dabei ist die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) zum Schluss gekommen, dass Nördlich Lägern der sicherste Standort für ein Tiefenlager ist. Dort schliesst das Gestein im Untergrund den radioaktiven Abfall langfristig am besten ein – heute und in ferner Zukunft. Während sich die Landschaft an der Erdoberfläche verändert, bleibt das Tiefenlager im Untergrund in Nördlich Lägern am besten geschützt, weil das Gestein dort am stabilsten ist. Zudem ist der geeignete Ablagerungsbereich im Untergrund von Nördlich Lägern am grössten. Die Untersuchungen der Nagra haben auch gezeigt: In allen drei untersuchten Regionen  könnte ein sicheres Tiefenlager gebaut werden. Nördlich Lägern ist aber der sicherste Standort.
Zur Medienmitteilung des Bundes vom 12. September 2022

Im Juli 2024 teilte der Bund mit, dass die drei Standortgebiete Wellenberg, Jura-Südfuss und Südranden aus dem Sachplan geologische Tiefenlager gestrichen werden. Sie waren bisher als Reservestandorte für die Lagerung von schwach- und mittelaktiven Abfällen vorgesehen. Mit der Streichung wird klargestellt, dass es in diesen drei Gebieten keine weitere Planung von Tiefenlagern für radioaktive Abfälle mehr geben wird.
Zur Medienmitteilung des Bundes vom 8. Juli 2024

Nach Jahrzehnten der Forschung sind die Grundlagen für das Jahrhundertprojekt Tiefenlager geschaffen. Die Nagra wird die entsprechenden Rahmenbewilligungsgesuche Ende 2024 beim Bund einreichen. Anschliessend prüfen Behörden und Expertengremien die Gesuche, bevor der Bundesrat und das Parlament darüber entscheiden. Kommt ein Referendum zustande, hat das Schweizer Stimmvolk das letzte Wort.

Standortsuche ist in drei Etappen aufgeteilt

Die Standortsuche für die sichere Lagerung radioaktiver Abfälle ist im Sachplan geologische Tiefenlager geregelt und erfolgt in drei Etappen.

Etappe 1 (Vorschlag und behördliche Prüfung von sechs möglichen Standortgebieten, Aufbau der regionalen Partizipation) und Etappe 2 (Platzierung der Oberflächenanlagen, Mitwirkung der Regionalkonferenzen, Einengung auf mindestens zwei Standortgebiete pro Lagertyp) sind bereits abgeschlossen.

Derzeit läuft Etappe 3 (Tiefbohrungen, Erarbeitung Rahmenbewilligungsgesuche, Überprüfung Rahmenbewilligungsgesuche, Festsetzung der Standorte, Erteilung der Rahmenbewilligungen), die voraussichtlich bis 2030 dauern wird. 2022 hat sich die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) für Nördlich Lägern als am besten geeigneten Standort entschieden, um dort ein Tiefenlager sowohl für hoch- als auch für schwach- und mittelaktive Abfälle (Kombilager) zu bauen. Die Anlagen für die Verpackung der Abfälle soll beim Zwischenlager in Würenlingen entstehen.

→ Weitere Informationen unter www.nagra.ch

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