Der kantonale Richtplan legt fest, dass Gebiete, die touristisch intensiv genutzt werden, in ihrem Umfang klar festgelegt und planerisch aufzuarbeiten sind. Die Gemeinden erarbeiten demnach für Intensivnutzungsgebiete A auf ihrem Gemeindegebiet entsprechende Touristische Feinkonzepte.
Die Touristischen Feinkonzepte geben Aufschluss über Umfang, Auswirkungen und Rahmenbedingungen einer weiteren touristischen Entwicklung im entsprechenden Gebiet. Berücksichtigt werden auch allfällige wichtige Zusammenhänge zu den einzelnen touristisch bedeutenden Erholungsgebieten der Nachbarkantone. Mit den Touristischen Feinkonzepten, die regelmässig den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen sind, soll die Planungssicherheit von Gemeinde und Tourismusträgern langfristig erhöht werden. Der Kanton erlässt Richtlinien über den Inhalt, den Vertiefungsgrad und die aufzuarbeitenden Themenbereiche der touristischen Feinkonzepte (Abstufung nach Bedeutung, Grösse und Kapazität des Gebietes).
Die erwähnten Richtlinien und bestehende Feinkonzepte sind nachfolgend aufgelistet.