Lärm - Schiessanlagen
Sanierungen der 300m-Schiessanlagen
Bei den fünf 300m-Schiessanlagen (Beckenried, Ennetbürgen, Ennetmoos, Oberdorf und Wolfenschiessen) wurden Lärmsanierungen durchgeführt. Alle fünf Anlagen verfügen über sogenannte Sanierungserleichterungen des Kantons. Das heisst, sie dürfen unter bestimmten Bedingungen weiter betrieben werden, obwohl die Lärmgrenzwerte nicht überall eingehalten werden können.
Zuständigkeiten
Amt für Umwelt | Fachstelle, Auskünfte |
Amt für Militär und Zivilschutz | Sanierungen militärische Schiess- und Übungsplätze |
Landwirtschafts- und Umweltdirektion | Genehmigung Sanierungsprojekte, Erleichterungen |
Gemeinden | Kataster, Sanierungen, Publikation und Kontrolle Schiesszeiten, Behandlung von Klagen |
Gesetzliche Grundlagen
Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 7 (Grenzwerte ziviler Schiesslärm) |
Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 9 (Grenzwerte militärischer Schiesslärm) |
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Laermschutzkurs Auszug Schiesslaerm.pdf | Download | 0 | Laermschutzkurs Auszug Schiesslaerm.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Umwelt und Energie | 041 618 40 60 | aue@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Landwirtschafts- und Umweltdirektion |
Name |
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Lärm / Schall |