Gewässerschutz - Sanierung der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung

Neben der Gewährleistung einer angemessenen Restwassermenge im Fluss- bzw. Bachbett sind auch wesentliche Lebensraumbeeinträchtigungen durch  A) Schwall und Sunk, einen B) veränderten Geschiebehaushalt sowie C) Durchgängigkeitsstörungen in den Gewässern sanierungspflichtig.

Die Kantone haben auf Ende 2014 entsprechende strategische Planungen erarbeitet. Darin wurden die zu treffenden Sanierungsmassnahmen sowie die Fristen, innert welcher die Massnahmen geplant und umgesetzt werden müssen, festgelegt. (WebGIS Sanierung Wasserkraft NW (gis-daten.ch)

A) Schwall und Sunk

Unter Schwall und Sunk sind künstlich erzeugte Abflussschwankungen in einem Fliessgewässer zu verstehen. Sie entstehen bei Speicherkraftwerken, die vorwiegend zur Erzeugung von Spitzenstrom Wasser zu den wirtschaftlich einträglichsten Zeiten turbinieren.

In Nidwalden erzeugen drei Kraftwerkszentralen Schwall und Sunk - die Kraftwerke Oberrickenbach, Wolfenschiessen und Dallenwil. Die Rückgaben erfolgen einerseits in den Secklisbach, andererseits in die Engelbergeraa.

Alle drei Anlagen verursachen wesentliche Beeinträchtigungen der einheimischen Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume und sind somit sanierungspflichtig. In beiden Gewässern liegt ein sehr starker Beeinträchtigungsgrad bei gleichzeitig grossem ökologischem Potenzial vor.

Die Sanierungsverfügungen wurden für alle drei Anlagen erlassen. Die ökologischen Abklärungen durch die Kraftwerksbetreiber/innen sind am Laufen.

B) Geschiebehaushalt

Im Rahmen der strategischen Planung zum Geschiebehaushalt wurden alle Anlagen erhoben und beurteilt, die sich auf den Geschiebehaushalt auswirken. Neben den Wasserkraftanlagen gehören dazu auch Wildbachverbauungen und Geschiebesperren.

Im Kanton Nidwalden sind betreffend Kraftwerksanlagen keine Geschiebesanierungsmassnahmen erforderlich. Bei Anlagen, die dem Hochwasserschutz dienen, sollen festgestellte Defizite im Rahmen laufender bzw. geplanter Wasserbauprojekte erhoben bzw. reduziert werden.

Die Zuständigkeit liegt beim Amt für Wald und Naturgefahren.

C) Fischdurchgängigkeit

Im Rahmen der strategischen Planung wurden alle mit der Wasserkraftnutzung verbundenen Barrieren hinsichtlich Durchwanderbarkeit beurteilt. Die generelle Eignung des Gewässers als Fischlebensraum wurde dabei ebenfalls berücksichtigt.

Die Engelbergeraa weist als wichtigstes Fliessgewässer im Kanton Nidwalden drei sanierungspflichtige Anlagen auf – das Ambauenwehr in Buochs, das Hostettenwehr in Oberdorf und das Wehr beim Kraftwerk Obermatt, Wolfenschiessen. Als Seeforellenaufstiegs- und potenzielles Seeforellenlaichgewässer kommt der Durchgängigkeit sowohl flussaufwärts als auch flussabwärts eine besondere Bedeutung zu.

Die Zuständigkeit liegt beim Amt für Justiz/Jagd und Fischerei.


Thembezogene Links

Fischgängigkeit, Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Geschiebe, Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Hydrologie/Pegel Engelberger Aa, Flugplatz Buochs, Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Schwall / Sunk, Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Wasser-Agenda 21


Richtlinien / Wegleitungen / Berichte

Gewässerökologische Auswirkungen des Schwallbetriebes -2003, Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Sanierung Schwall-Sunk. Strategische Planung. Schlussbericht vom 27.11.2014
Strategische Planung Sanierung Geschiebehaushalt. Schlussbericht vom 27.11.2014
Veränderungen von Schwall Sunk, Bundesamt für Umwelt (BAFU) 2007
Vollzugshilfe Sanierung Geschiebehaushalt, Bundesamt für Umwelt (BAFU) 2012
Vollzugshilfe Sanierung Schwall und Sunk Bundesamt für Umwelt (BAFU) 2012
Vollzugshilfe Wiederherstellung der Fischwanderung, Bundesamt für Umwelt (BAFU) 2012
Wiederherstellung der Fischauf- und abwanderung bei Wasserkraftwerken, Bundesamt für Umwelt (BAFU) 2012
Wiederherstellung der Fischwanderung. Strategische Planung Nidwalden. Schlussbericht vom 27.11.2014

 

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