Fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981

17. Januar 2017
Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 tritt auf den 1. April 2017 in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wird ein Solidaritätsfonds für die Opfer solcher Zwangsmassnahmen eingerichtet. Das Staatsarchiv ist die kantonale Anlaufstelle für Betroffene und für Opfer.

Suchen Sie Akten, welche die Behörden damals über Sie angelegt haben? Möchten Sie diese Akten einsehen? Möchten Sie ein Gesuch um einen Solidaritätsbeitrag stellen? Das Staatsarchiv als kantonale Anlaufstelle kann Ihnen helfen und Sie beim Vorgehen beraten.

Alle wichtigen Informationen sind auf der Seite zu den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen zusammengestellt.

Zugehörige Objekte