Haupinhalt

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Amt für Landwirtschaft

Das Amt für Landwirtschaft vollzieht die Agrargesetzgebung des Bundes und fördert mit verschiedenen kantonalen Massnahmen eine nachhaltige und unternehmerische Nidwaldner Landwirtschaft, damit diese ihre multifunktionalen Aufgaben wahrnehmen kann.

Direktzahlungen, Sömmerungs- und Naturschutzbeiträge werden durch das Amt für Landwirtschaft administriert. Der akkreditierte Kontrolldienst überwacht direktzahlungsrelevante Auflagen und führt Kontrollen im Auftrag Dritter durch. Das Amt für Landwirtschaft vollzieht weiter die landwirtschaftliche Gesetzgebung, insbesondere das Landwirtschaftsgesetz, das bäuerliche Boden- und Pachtrecht sowie das Gewässerschutzgesetz. Auch werden Weiterbildungskurse angeboten, Baugesuche ausserhalb der Bauzone bezüglich Abwasser- und Hofdüngeranlagen geprüft und Nährstoffbilanzen berechnet. Für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen sowie Projekte zur Förderung des Absatzes von Landwirtschaftsprodukten werden Finanzhilfen gewährt.

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

Vor Feiertagen bis 16.30 Uhr