Luzerner Regierung beantragt Amtszeitmaximum für LUKS-Verwaltungsratsmitglieder
Mitglieder der Verwaltungsräte der Luzerner Kantonsspital AG (LUKS) und der Luzerner Psychiatrie AG (lups) sollen nach spätestens zwölf Jahren Amtszeit zurücktreten. Der Kanton Nidwalden hingegen verzichtet aktuell auf eine Amtszeitbeschränkung für die von ihm gewählten Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte.